In Dachau sorgt die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes für Gesprächsstoff. Wie Merkur berichtet, fanden kürzlich umfangreiche Testkäufe statt, um zu prüfen, ob Verkaufsstellen in der Region die gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf von Alkohol und Tabak an Minderjährige einhalten. Sechzehn Verkaufsstellen im Landkreis wurden dabei unter die Lupe genommen.
Die erste Kontrollaktion zu Beginn des Jahres fiel ins Wasser: Nur fünf Geschäfte hatten das Alter korrekt kontrolliert. Doch seit Februar 2025 zeigt die Jugendschutz-Kampagne „Sicher feiern in Dachau“ Fortschritte. Im November konnten viele Geschäfte einen Wandel zeigen, bei einer Nachkontrolle erwiesen sich elf zuvor auffällige Geschäfte als rechtstreu. Trotzdem fielen vier Verkaufsstellen erneut negativ auf, und mussten mit Bußgeldbescheiden rechnen.
Fortschritte im Jugendschutz
Die kommunale Jugendarbeit, auch Koja genannt, führte die Tests mit minderjährigen Testkäufern durch. Die Maßnahmen, die seit Anfang des Jahres eingeleitet wurden, zeigen ein deutliches Ergebnis. „Das Ziel ist nicht, die Gewerbetreibenden vorzuführen“, so die Koja. Vielmehr soll der erzieherische Jugendschutz im Landkreis durch gezielte Aufklärung und Unterstützung gestärkt werden. Diese Herangehensweise zeigt Wirkung: Bei den ersten Prüfungen hielten sich nur zwei von fünf neu kontrollierten Geschäften an die Vorgaben, süddeutsche.de hebt hervor, dass seit November auch wieder mehr Geschäfte konsequent handeln.
Die positiven Entwicklungen sind nicht von ungefähr. Workshops, Informationsveranstaltungen für Gewerbetreibende und die verstärkte Kooperation mit der Polizei sind nur einige der Maßnahmen, die zur Verbesserung des Jugendschutzes beitragen. Landrat Stefan Löwl betont, dass das übergeordnete Ziel strukturelle Verbesserungen in diesem Bereich sind.
Rechtliche Grundlagen und Gesundheitsrisiken
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) spielt dabei eine entscheidende Rolle. Es regelt den Konsum und Verkauf von Alkohol und Tabak und schützt damit die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Während der Erwerb von Bier, Wein und Sekt bereits ab 16 Jahren erlaubt ist, gilt für Spirituosen und Tabak die Altersgrenze von 18 Jahren. Händler, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Bußgeldern rechnen, und im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem Entzug der Lizenz kommen. Fachanwalt.de weist auf die massiven gesundheitlichen Risiken hin, die der Konsum für Jugendliche birgt. Dazu zählen kurz- und langfristige gesundheitliche Probleme, die sich im Erwachsenenalter auswirken können.
Um auf die Gefahren aufmerksam zu machen, bedarf es einer frühzeitigen Aufklärung. Eltern, Lehrer und die Gesellschaft müssen gemeinsam daran arbeiten, die Jugendlichen vor den gesundheitlichen Folgen zu schützen und ihnen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Initiativen wie „Sicher feiern in Dachau“ tragen dazu bei, das Bewusstsein für den Jugendschutz zu schärfen und nachhaltige Veränderungen zu bewirken.