Busfahrer lässt Raubopfer im Stich – Prozess vor dem Amtsgericht Dachau!

Ein Busfahrer in Dachau wurde wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt, nachdem er ein Raubopfer ignorierte.
Ein Busfahrer in Dachau wurde wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt, nachdem er ein Raubopfer ignorierte. (Symbolbild/NAGW)

Busfahrer lässt Raubopfer im Stich – Prozess vor dem Amtsgericht Dachau!

Dachau, Deutschland - Ein auffälliger Vorfall hat in Dachau für große Aufmerksamkeit gesorgt: Ein 53-jähriger Busfahrer, Xherdan Paqarada (Name geändert), musste sich am Dachauer Amtsgericht wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Der Vorfall, der sich am 11. Mai 2024 um 4:45 Uhr am Dachauer Bahnhof ereignete, hat nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Fragen aufgeworfen.

Während Paqarada einen Gelenkbus der Linie 710 steuerte, ereignete sich ein Raubüberfall. Ein Fahrgast misshandelte einen 22-Jährigen und entwendete ihm dessen Handy. In einer kritischen Situation, in der der 22-Jährige verzweifelt um Hilfe klopfte und Paqarada schützend zur Seite schob, blieb dieser jedoch untätig und fuhr einfach davon. Anstatt zur Verteidigung des Opfers einzugreifen, konzentrierte sich Paqarada darauf, das Fahrrad des Angreifers aus der Bus-Tür zu ziehen und sich erneut hinter das Lenkrad zu setzen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Doch was genau besagt die gesetzliche Lage zur unterlassenen Hilfeleistung? Laut § 323c StGB ist jeder dazu verpflichtet, in einem Unglücksfall Hilfe zu leisten, solange dies ohne Gefahr für sich selbst oder andere möglich ist. Das Versäumnis, in einer Notsituation zu helfen, kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Hilfeleistern wird jedoch rechtlicher Schutz gewährt, wenn ihre Intervention gefährlich oder unmöglich wäre.

Im Fall von Paqarada hat die Kripo Fürstenfeldbruck zunächst gegen den gesichteten Fahrgast wegen Raubes ermittelt, der mittlerweile verurteilt wurde. Der beschuldigte Busfahrer wurde als Zeuge vernommen, doch die umfassenden Videoaufnahmen führten schließlich dazu, dass er selbst als Angeklagter galt. Ein Strafbefehl über 2800 Euro wegen unterlassener Hilfeleistung wurde erlassen, gegen den er Einspruch einlegte.

Einblicke in den Prozess

Im Verlauf des Gerichtsverfahrens führte Richter Stefan Lorenz aus, dass die Vernehmung von Paqarada nicht korrekt abgelaufen war. Der Angeklagte behauptete, er habe die Auseinandersetzung nicht bemerkt und fälschlicherweise angenommen, der 22-Jährige wolle einfach mitfahren. Ein Aspekt, der beim Gericht Anklang fand, war die Eingeständnis des vernehmenden Polizisten, dass eine bessere Aufklärung über die Rechtslage notwendig gewesen wäre.

Das Hauptbeweisstück des Verfahrens bleibt jedoch das Video, das Paqaradas Passivität während des Übergriffs dokumentiert. Richter Lorenz betonte, dass er eine sofortige Meldung an die leitende Zentrale des Verkehrsunternehmens hätte machen müssen. Am Ende bot der Richter eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße von 2000 Euro an, die dem Deutschen Kinderschutzbund zugutekommen soll.

Für Paqarada scheint nach diesen belastenden Ereignissen eine Wende in seiner beruflichen Laufbahn bevorzustehen, da er angibt, nicht mehr als Busfahrer arbeiten zu wollen und stattdessen eine Anstellung als Lkw-Fahrer sucht.

In der breiteren Diskussion um unterlassene Hilfeleistung wird deutlich, wie wichtig es ist, sich der eigenen Verantwortung bewusst zu sein und in Notlagen zu handeln. Jeder hat die Pflicht, Hilfe zu leisten, wenn dies ohne erhebliche Eigengefährdung möglich ist. Ein Hinweis, der im Rahmen des Rechtswesens sowie in der Gesellschaft so gewichtig ist wie eh und je.

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OrtDachau, Deutschland
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