Sauerstoffmangel im Krankenfahrstuhl: 60-Jähriger mit 2 Promille unterwegs!

Sauerstoffmangel im Krankenfahrstuhl: 60-Jähriger mit 2 Promille unterwegs!
Ein Vorfall im Landkreis Dachau hat am 23. Juni 2025 für Aufsehen gesorgt: Gegen 13:30 Uhr erhielten die Beamten der Polizeiinspektion Dachau einen Hinweis auf einen möglicherweise alkoholisierten Verkehrsteilnehmer. Wenige Stunden später, um 14:06 Uhr, stellte eine Streifenpolizei einen 60-jährigen Mann in einem Waldgebiet an der Kreisstraße DAH2 zwischen Odelzhausen und Altomünster-Hohenzell. Der auffällige Fahrer war nicht etwa mit einem PKW, sondern mit einem motorisierten Krankenfahrstuhl unterwegs.
Ein Alko-Test ergab bei dem Mann einen Wert von knapp zwei Promille, was ihn in die Kategorie der absoluten Fahruntüchtigkeit fallen ließ. Diese rechtlichen Konsequenzen sind klar, denn seit 2019 gilt in Deutschland, dass auch Fahrzeuge, die nicht klassisch als PKW zählen, unter die gleichen Promillegrenzen fallen. Dies bedeutet, dass für den Krankenfahrstuhl die gleichen Vorschriften wie für Autos Anwendung finden, wie ADAC ausführlich erläutert.
Die rechtlichen Folgen
Da die Promillegrenze von 0,5 bis 1,09 Promille in Deutschland bereits als Ordnungswidrigkeit gilt, muss der 60-Jährige mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen sowie zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Bei über einem Promille wird die Sache deutlich ernster: Hier drohen strafrechtliche Konsequenzen, die von einer Geld- bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen können. Bussgeldkatalog weist darauf hin, dass für eine Blutentnahme, wie sie nun auch bei diesem Vorfall angeordnet wurde, in der Regel die Verweigerung des Atemtests ausschlaggebend ist.
Besonders brisant ist die Tatsache, dass der Mann keinen Führerschein besitzt, da dieser ihm in der Vergangenheit entzogen wurde. Das wird die rechtlichen Folgen nur noch verschärfen, da solche Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften nicht nur erhebliche Geldsummen, sondern auch zusätzliche Punkte nach sich ziehen können. Der betroffene Fahrer muss sich nun wohl oder übel auf ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr einstellen.
Alkohol am Steuer – Ein ernstes Thema
Alkohol am Steuer ist ein leidiges Thema, das nicht nur die Sicherheit auf den Straßen gefährdet, sondern auch empfindliche Bußgelder und Punkte nach sich zieht. Dabei werden bereits ab 0,3 Promille die ersten Konsequenzen in Form von Bußgeldern fällig. In allen Fällen gilt: Wer trunken fährt, fährt seine Mitmenschen und sich selbst gefährlich in den Abgrund. Bussgeldkatalog hat die Straftaten und deren Folgen detailliert aufbereitet.
Zusammenfassend steht fest: Der Fall des motorisierten Krankenfahrstuhls ist nicht nur ein Aufreger für die Polizei, sondern auch ein ernster Hinweis darauf, wie ernst die Gesetzgebung zum Thema Alkoholkonsum im Straßenverkehr genommen wird. Die Promillegrenzen sind deutlich und sollten von jedem Verkehrsteilnehmer respektiert werden, egal welches Fortbewegungsmittel genutzt wird. Die nächsten Monate werden zeigen, wie sich der Fall weiterentwickelt.