Zehnjährige aus Karlsfeld muss Schulweg selbst bezahlen – Ungerechtigkeit?

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Eine Zehnjährige aus Karlsfeld muss für ihren Schulweg zahlen, während Mitschüler kostenlos fahren. Ungerechtigkeit und Sicherheitsbedenken prägen die Diskussion im Landratsamt Dachau.

Eine Zehnjährige aus Karlsfeld muss für ihren Schulweg zahlen, während Mitschüler kostenlos fahren. Ungerechtigkeit und Sicherheitsbedenken prägen die Diskussion im Landratsamt Dachau.
Eine Zehnjährige aus Karlsfeld muss für ihren Schulweg zahlen, während Mitschüler kostenlos fahren. Ungerechtigkeit und Sicherheitsbedenken prägen die Diskussion im Landratsamt Dachau.

Zehnjährige aus Karlsfeld muss Schulweg selbst bezahlen – Ungerechtigkeit?

Was ist los in Karlsfeld? Eine Zehnjährige, Johanna, sieht sich mit einer Situation konfrontiert, die nicht nur ungerecht erscheint, sondern auch potenziell gefährlich ist. Während ihre Mitschüler kostenlos mit dem Schulbus fahren dürfen, muss Johanna für ihren Weg zur Schule selbst bezahlen. Ihr Schulweg beträgt zwar nur 2,6 Kilometer, aber er liegt 400 Meter unter der Grenze von drei Kilometern, die für die kostenlose Beförderung entscheidend ist. Diese Regelung sorgt für Unverständnis und viel Diskussion bei der betroffenen Familie, da sie den Schulweg, den Johanna mit dem Fahrrad zurücklegt, als gefährlich erachtet. Laut tz.de müssen alle Kinder an derselben Bushaltestelle in den Schulbus einsteigen, doch nur Johanna ist von dieser Regelung betroffen.

Die nächste Bushaltestelle in der Gartenstraße, die 250 Meter von ihrem Zuhause entfernt ist, liegt genau an der Drei-Kilometer-Marke. Diese Abstandsregelung, die vom Landratsamt Dachau zum Tragen kommt, führt dazu, dass Sicherheitsbedenken der Eltern als unbegründet abgespeist werden. Man verweist auf ein Gerichtsurteil, das festgestellt hat, dass batteriebetriebene Lampen und Reflektoren für den Schulweg ausreichend sind. Diese Einschätzung zeigt, dass es Herausforderungen gibt, die man als Eltern nur schwer nachvollziehen kann, besonders, wenn die Kinder im Winter oft im Dunkeln nach Hause müssen.

Regelungen zur Schülerbeförderung

Laut den Informationen des Landratsamtes Dachau haben Eltern einen Anspruch auf Schülerbeförderung bis zur 10. Klasse, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ab der 11. Klasse gelten unterschiedliche Regeln für die Kostenübernahme. Auf der Website des Landratsamtes werden ausführliche Informationen zur Antragstellung und zu Fahrplänen bereitgestellt, die Eltern bei Fragen weiterhelfen. Es gibt sogar einen FAQ-Bereich, der häufige Unsicherheiten klärt. Bei persönlichen Anliegen können sich Betroffene direkt an die zuständigen Ansprechpartner im Landratsamt wenden, darunter auch Herr Bartmann, der für die Konzeption der Schülerbeförderung zuständig ist, oder Frau Fischer, die stellvertretende Sachgebietsleiterin.

Interessant ist, dass die gesetzlichen Grundlagen der Schülerbeförderung in Deutschland von den Bundesländern festgelegt werden. So haben beispielsweise Niedersachsen und Bayern spezifische Vorschriften, die den Anspruch auf kostenlose Beförderung regeln. In Bayern und Nordrhein-Westfalen erhalten Grundschüler ab einer Entfernung von mindestens 2 Kilometern zur Schule die Beförderung kostenlos, während für Sekundarstufen meist größere Mindestentfernungen angelegt sind. Daher ist es nicht verwunderlich, dass solche verschiedenen Regelungen Anlass zur Diskussion geben. Die aktuelle Situation führt auch dazu, dass Szenarien wie das von Johanna nicht einmal eine Ausnahme darstellen, sondern eher das Ergebnis komplexer Vorschriften sind, die in der Praxis oft nicht gut harmonieren.

Alternativen und Lösungen

Das Landratsamt hat eine Lösung in Form eines 365-Euro-Tickets für Schüler angeboten. Diese Maßnahme wird jedoch von vielen Eltern als ungerecht empfunden, da die Unterschiede in der Kostenübernahme für verschiedene Schüler nicht ausreichend geklärt sind. Fragen über die Realisierbarkeit und Sicherheit des Schulwegs sind dennoch nicht vollständig ausgeräumt. Ein Elternteil merkte an, dass wenn alle Kinder gleich behandelt würden, das Für und Wider einfacher auszuhandeln wäre.

Eltern in ähnlichen Situationen wird geraten, sich direkt an die Schule zu wenden, sollten ihre Kinder nicht rechtzeitig zum Unterricht erscheinen. In einer Zeit, in der man die Sicherheit und die Chancengleichheit von Kindern ernst nehmen sollte, wird deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die Problematik um die Schülerbeförderung ist komplex und oft von individuellen Umständen geprägt, die sich von Familie zu Familie unterscheiden.