Heute ist der 9.03.2026, und wir blicken auf einen besorgniserregenden Vorfall im Landkreis Dingolfing-Landau zurück. Ende Juli 2025 entdeckte ein Bauer in einem Waldstück bei Simbach rund ein Dutzend tote Greifvögel. Der alarmierte Landwirt meldete den Verdacht auf ausgelegte Giftköder umgehend der Polizei. Diese ersten Hinweise führten zu umfangreichen Ermittlungen, die bis heute andauern. Im Februar 2026 durchsuchten Beamte der Polizei Landau und der Zentralen Einsatzdienste Landshut mehrere Wohnungen im Landkreis Dingolfing-Landau und Rottal-Inn. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf, die seit Herbst 2025 die Ermittlungen leitet, hat Erfahrung in Wildtierkriminalität und verfolgt den Fall nun mit Hochdruck.

Die Ergebnisse einer Untersuchung der Greifvögel durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Bayerische Landeskriminalamt deuten darauf hin, dass die Tiere mit dem Gift Carbofuran vergiftet wurden. Zu den betroffenen Arten zählen vier Rotmilane, drei Schwarzmilane, fünf Mäusebussarde, eine Krähe sowie vier Kolkraben. Ende Februar 2026 wurden bei sechs Zeugen in Dingolfing-Landau und Rottal-Inn Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen, was zur Sicherstellung mehrerer Mobiltelefone führte. Diese Geräte werden nun auf Hinweise zur illegalen Tötung der Greifvögel ausgewertet, um die Verantwortlichen zu ermitteln. Mehr zu diesem Fall finden Sie hier.

Herausforderungen der Wildtierkriminalität

Der Fall der getöteten Greifvögel ist nur ein Beispiel für die zunehmenden Herausforderungen, mit denen sich die Behörden im Bereich der Wildtierkriminalität konfrontiert sehen. In Deutschland wird die illegale Tötung streng geschützter Wildtiere zunehmend zum gravierenden Problem. Um dieser Wilderei entgegenzuwirken, haben die Innenminister der Länder eine klare Botschaft gefordert: Wildtierkriminalität muss konsequent verfolgt werden. Die Bereitstellung von Haushaltsbudgets und der Aufbau entsprechender Mitarbeitendenkapazitäten sind dabei unerlässlich.

Zusätzlich wird die Einrichtung von Stabstellen oder geeigneten Organen in den Landesumweltministerien und Landeskriminalämtern angestrebt, um örtliche Behörden zu unterstützen. Eine nationale Wildtierbehörde des Bundes ist ebenfalls in Planung, um den Schutz und das Management bedrohter Wildtiere zu verbessern und die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Wilderei zu unterstützen. Diese Behörde soll auch eine zentrale Dokumentation aller Artenschutzdelikte führen und die jährlichen Berichte zum Stand der Ermittlungen veröffentlichen. Hier erfahren Sie mehr über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildtierkriminalität.

Ausbildung und Sensibilisierung

Eine weitere wichtige Maßnahme ist die gezielte Ausbildungsinitiative für die Justiz und Polizei. Artenschutzkriminalität soll künftig stärker in der Regelausbildung von Polizeibeamt:innen behandelt werden. Zudem sind Schulungs- und Weiterbildungsangebote für Staatsanwält:innen, Richter:innen und Ermittler:innen notwendig. Der Fokus liegt dabei auf den Ursachen der illegalen Tötung von Wildtieren, wie etwa Wölfen, Luchsen und Greifvögeln.

Um den Dialog zwischen Landnutzern, Tierhaltern, Naturschützenden und Politiker:innen zu fördern, sollen runde Tische und Informationsveranstaltungen organisiert werden. Auch Jagd- und Nutztierhalterverbände sind aufgefordert, Akzeptanzarbeit innerhalb ihrer Strukturen zu verstärken. Die Schaffung von Partizipationsmöglichkeiten für die Bevölkerung in ländlichen Regionen wird als wichtig erachtet, um die Akzeptanz für den Schutz von Wildtieren zu erhöhen.

Die aktuellen Entwicklungen im Fall der Greifvögel und die damit verbundenen Ermittlungen zeigen, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen von Behörden, Naturschutzorganisationen und der Öffentlichkeit ist. Der Schutz unserer Wildtiere erfordert ein starkes und koordiniertes Handeln auf allen Ebenen. Nur so können wir sicherstellen, dass solche Verbrechen nicht ungestraft bleiben und unsere wertvolle Tierwelt geschützt wird.