Vogelgrippe-Verdacht im Donau-Ries: Erste Fälle bei Wildvögeln!

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Im Landkreis Donau-Ries wurden erste Verdachtsfälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln gemeldet. Das Veterinäramt überwacht die Situation.

Im Landkreis Donau-Ries wurden erste Verdachtsfälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln gemeldet. Das Veterinäramt überwacht die Situation.
Im Landkreis Donau-Ries wurden erste Verdachtsfälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln gemeldet. Das Veterinäramt überwacht die Situation.

Vogelgrippe-Verdacht im Donau-Ries: Erste Fälle bei Wildvögeln!

Im Landkreis Donau-Ries gibt es besorgniserregende Neuigkeiten: Das Landratsamt hat erste Verdachtsfälle für Vogelgrippe bei Wildvögeln gemeldet. Am 25. Oktober wurden drei tote Schwäne am Lech bei Feldheim entdeckt, gefolgt von einer toten Gans, die am 29. Oktober bei Münster gefunden wurde. Laut augsburger-allgemeine.de hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am 30. Oktober bestätigt, dass diese Tiere das Virus der Geflügelpest trugen. Eine finale Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht jedoch noch aus.

Das Veterinäramt zeigt sich weiterhin wachsam, aber gegenwärtig sind keine Stallpflicht für Geflügelbetriebe oder weiteren Maßnahmen wie Sperrgebiete erforderlich. Der Beobachtungsdruck bleibt hoch, insbesondere angesichts des ansteigenden Vogelgrippe-Ausbruchs in Deutschland, der seit mehreren Wochen anhält. Vogelgrippe, bekannt als eine oft tödlich verlaufende Viruskrankheit, kann von Wildtieren auf das Geflügel übertragen werden. Besonders in Europa ist seit September 2025 eine deutliche Zunahme von HPAI (H5N1)-Fällen sowohl bei Wild- als auch bei gehaltenen Vögeln zu verzeichnen, was die Situation weiter kompliziert.

Aktuelle Situation und Maßnahmen

Wie der donau-ries-aktuell.de berichtet, wird das Risiko der HPAIV-Ausbreitung in Bayern als hoch eingestuft, insbesondere während des aktuellen Vogelzugs. Während im Landkreis Dingolfing-Landau bereits ein Geflügelpestausbruch gemeldet wurde, sind im Regierungsbezirk die Verdachtsfälle regional in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und Unterfranken ebenfalls in Abklärung.

Trotz der besorgniserregenden Vorfälle hat das LGL zurzeit keine bayernweite Aufstallungspflicht verhängt und auch im Landkreis Donau-Ries sind bislang keine regionalen Stallpflichten geplant. Aufgrund der Risikobewertung bleibt die Situation unter Beobachtung, und das Veterinäramt könnte bei Änderungen der Gefahrlage entsprechende Maßnahmen ergreifen. Tierhalter sind daher gut beraten, die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen, um das Risiko eines Eintrags der Geflügelpest zu minimieren.

Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, sind einige wichtige Biosicherheitsmaßnahmen festgelegt worden, die von den Haltern zwingend beachtet werden müssen:

  • Kein Betreten von Geflügelbeständen durch betriebsfremde Personen.
  • Betreten nur mit betriebseigener Kleidung und unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen.
  • Verhindern, dass Nutzgeflügel entweicht.
  • Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern.
  • Wildgeflügel nicht füttern.
  • Schadnagerbekämpfung durchführen.

Für eine genaue Überprüfung der eigenen Biosicherheit können Tierhalter auch die „AI-Risikoampel“ der Universität Vechta nutzen, um mögliche Risiken zu minimieren.

Die anhaltende Situation um die Vogelgrippe stellt nicht nur eine Gefahr für die Tierpopulation dar, sondern könnte auch Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis Donau-Ries haben. Daher ist es besonders wichtig, die Entwicklungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden genau zu verfolgen und sich entsprechend vorzubereiten.