Pflegegrad 1 in Gefahr: Was die Abschaffung für Ebersberger bedeutet
Im Landkreis Ebersberg plant die Bundesregierung die Abschaffung von Pflegegrad 1, was bedeutende Auswirkungen auf Betroffene hat.

Pflegegrad 1 in Gefahr: Was die Abschaffung für Ebersberger bedeutet
Im Landkreis Ebersberg rumort es im Gesundheitswesen: Rund 5000 Menschen leben dort mit einem Pflegegrad, von denen allein 750 den Pflegegrad 1 haben. Nun plant die Bundesregierung, diesen Pflegegrad abzuschaffen, was zahlreiche Auswirkungen für die Betroffenen und deren Angehörige mit sich bringen würde. Diese Entscheidung könnte für viele eine einschneidende Umstellung bedeuten, denn die Pflegeversicherung sieht bei Pflegegrad 1 kaum Unterstützung vor. Laut merkur.de planen viele Pflegedienste bereits, ihre Leistungen für diese Gruppe einzustellen, da besonders Pflegegrad 1 nicht lukrativ ist.
Was steht im Raum? Die Abschaffung des Pflegegrads 1 ist vor allem ein finanzielles Zugeständnis der Regierung, angesichts steigender Kosten in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ehe man sich versieht, könnte es mehr als 67 Personen treffen, die derzeit im Landkreis Ebersberg von ambulanten Pflegediensten versorgt werden. Pflegegrad 1 umfasst Menschen mit geringen Beeinträchtigungen, etwa solche mit Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen. Sie können auf eine individuelle Pflegeberatung und finanzielle Zuschüsse zur Wohnraumanpassung hoffen, erhalten jedoch keinen Anspruch auf ambulante Sachleistungen oder Pflegegeld, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt.
Die Herausforderungen für Pflegedienste
Petra Topolko, Geschäftsführerin des Pflegedienstes Vitana Pflege, sieht die Situation kritisch: „Der monatliche Zuschuss von bis zu 131 Euro reicht oft nicht aus, und Patienten müssen den Rest selbst zahlen.“ Aktuell betreut ihr Dienst gerade zwölf Personen mit Pflegegrad 1, die Unterstützung in der Haushaltsführung und Körperpflege benötigen. Eine ähnliche Situation beschreibt Marlene Springer, Pflegedienstleiterin der AWO, die rund 20 Patienten in vergleichbarer Lage betreut und dafür 38 Euro pro Stunde verlangt. Zum Vergleich: Der Stundensatz einer Fachkraft liegt bei etwa 73 Euro. Angesichts dieser Zahlen zieht es viele Pflegedienste in der Region vor, Leistungen für Pflegegrad 1 abzuweisen, weil sie damit finanziell nicht gut fahren.
Das Problem verschärft sich: Viele Betroffene sind auf Hilfe angewiesen, um überhaupt den Alltag bewältigen zu können. Die Einstufung in Pflegegrad 1 spielt eine bedeutende Rolle, denn sie ist oft ein erster Schritt zu höheren Pflegegraden, vergeben an Personen mit umfangreicheren Bedürfnissen. Der Rechtsrahmen zur Definition von Pflegebedürftigkeit hat sich erst seit dem 1. Januar 2017 geändert, und nun stehen viele vor der Frage: Was passiert mit uns, wenn Pflegegrad 1 wegfällt?
Ein Aufruf zur Sensibilisierung
In dieser heiklen Lage ist es wichtiger denn je, dass die Gesellschaft ein gutes Händchen für die Belange der Pflegebedürftigen hat. Die Möglichkeit zur frühzeitigen Hilfestellung, wie sie das Bundesgesundheitsministerium vorsieht, könnte bald nur noch ein frommer Wunsch sein. Bei einer eventuellen Abschaffung müsste nicht nur der notwendige individuelle Beratungsbedarf neu geregelt werden, auch Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und andere Unterstützungsmaßnahmen könnten ins Wanken geraten.
Der aktuelle Zustand lässt viele Fragen offen und sorgt für berechtigte Besorgnis bei Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegediensten. Es ist an der Zeit, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, um diese Entwicklung zu stoppen. Die Zukunft der Pflege muss verantwortungsvoll gestaltet werden, um den wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden.