Die Newcastle-Krankheit sorgt derzeit für erhebliche Besorgnis in Bayern. In Gangkofen mussten aufgrund von Verdachtsfällen 60.000 Masthähnchen getötet werden. Die Situation ist angespannt, da mehrere Geflügelbetriebe in den Landkreisen Erding, Mühldorf und Rottal-Inn betroffen sind. Bisher wurden in der Region fast 200.000 Tiere gekeult, darunter 100.000 Legehennen in Erding und 30.000 Masthähnchen in Neumarkt-St. Veit. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ist maßgeblich an den Untersuchungen beteiligt und analysiert die Viren, die dem Genotyp II 1.1 angehören, welcher auch in Osteuropa verbreitet ist.
Am 20. Februar 2026 wurde der erste Fall der Newcastle-Krankheit in Deutschland seit 30 Jahren in Brandenburg festgestellt, während der erste Fall in Bayern am 25. Februar auftrat. Es bleibt unklar, ob die Ausbrüche in Bayern und Brandenburg miteinander verbunden sind oder eine gemeinsame Quelle haben. Bislang werden die Übertragungswege des Virus untersucht; das Virus kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Geflügelhaltern wird geraten, ihre Impfungen zu überprüfen und den Personen- und Warenverkehr streng zu kontrollieren. Kranke oder verendete Tiere sollten umgehend auf Newcastle-Krankheit untersucht werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Ein dritter Ausbruch in Brandenburg betrifft mindestens 375.000 Legehennen.
Aktuelle Ausbrüche und Maßnahmen
In Bayern wurden seit dem ersten bestätigten Fall am 25. Februar 2026 in Erding mehrere weitere Ausbrüche der Newcastle Disease verzeichnet. Am 3. und 4. März wurden wieder weitere Fälle in Erding sowie ein Fall in Mühldorf a. Inn festgestellt. Bei amtlicher Feststellung der Newcastle Disease werden tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen, die auch Biosicherheitsmaßnahmen und Verbringungseinschränkungen umfassen. Restriktionszonen werden um die Ausbruchsbetriebe festgelegt: Eine Schutzzone von mindestens 3 km und eine Überwachungszone von mindestens 10 km sind erforderlich, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Die Biosicherheitsmaßnahmen sind entscheidend, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Dazu gehören Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie strenge Personalhygiene. Tierhalter müssen auf Erkrankungen beim Geflügel achten und bei Auffälligkeiten sofort einen Tierarzt hinzuziehen. Bei einem Ausbruch müssen die gehaltenen Vögel des betroffenen Bestands getötet werden. Es besteht eine Impfpflicht für Hühner und Puten gegen Newcastle Disease, da auch andere Vogelarten infiziert werden können.
Übertragung und Symptome
Die Newcastle-Krankheit wird durch das aviäre Paramyxovirus Typ 1 (APMV-1) verursacht und betrifft hauptsächlich Hühner, kann jedoch auch andere Geflügelarten infizieren. Die Symptome sind vielfältig und können plötzliche Tierverluste, einen deutlichen Rückgang der Legeleistung, Atemprobleme, Durchfall sowie nervöse Störungen wie Lähmungen und Bewegungsstörungen umfassen. Der Krankheitsverlauf variiert je nach Virusvariante, weshalb eine frühzeitige Diagnose und Intervention entscheidend sind.
Die Anzeigepflicht für die Newcastle-Krankheit in Deutschland und der EU verpflichtet Tierhalter dazu, Verdachtsfälle umgehend dem Veterinäramt zu melden. Eine umfassende Hygiene ist unerlässlich: Tote Vögel sollten nicht mit bloßen Händen angefasst werden, und die Hände sind nach jedem Kontakt gründlich zu waschen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, wie wichtig es ist, die Biosicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen, um die Geflügelbestände in der Region zu schützen.
In dieser angespannten Situation ist es entscheidend, dass alle Beteiligten zusammenarbeiten, um die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit zu stoppen und die Sicherheit in der Geflügelhaltung zu gewährleisten. Weitere Informationen und aktuelle Updates finden Sie in den Berichten des Innsalzach24, des LGL Bayern und von Agrarheute.