Betrunkener Geisterfahrer auf A3: 2,58 Promille und kein Führerschein!

Ein betrunkener Falschfahrer auf der A3 bei Erlangen sorgt für Aufregung: 2,58 Promille und kein gültiger Führerschein.

Ein betrunkener Falschfahrer auf der A3 bei Erlangen sorgt für Aufregung: 2,58 Promille und kein gültiger Führerschein.
Ein betrunkener Falschfahrer auf der A3 bei Erlangen sorgt für Aufregung: 2,58 Promille und kein gültiger Führerschein.

Betrunkener Geisterfahrer auf A3: 2,58 Promille und kein Führerschein!

Am 29. Juni 2025 kam es zu einem gefährlichen Vorfall auf der A3 bei Erlangen, als ein 46-jähriger Mann in die falsche Richtung unterwegs war. Der Fahrer war in einem Kleintransporter von der Anschlussstelle Höchstadt-Ost gestartet und legte dabei etwa zehn Kilometer Gegenverkehr zurück, bevor die Polizei einschritt. Mehrere Verkehrsteilnehmer hatten den Falschfahrer gemeldet, was schließlich dazu führte, dass die Verkehrspolizei Erlangen den Verkehr ab dem Autobahnkreuz Fürth/Erlangen stoppte, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Der Falschfahrer wurde schließlich zwischen der Rastanlage Aurach-Nord und der Anschlussstelle Erlangen-West hinter einer Warnbarke entdeckt und stellte sich bei der Kontrolle als problematisch heraus.

Bei der Überprüfung des Fahrzeugs stellten die Beamten frische Unfallschäden und einen platten Reifen fest, da der Fahrer offenbar zuvor schon mit einer Schutzplanke kollidiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,58 Promille, was die absolute Fahruntüchtigkeit des Fahrers belegte. Gemäß dem deutschen Verkehrsrecht ist man ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig eingestuft, was zu Strafverfahren führen kann. Der Fahrer in diesem Fall hatte jedoch nicht nur ein alkoholisches Problem, sondern befand sich zudem ohne gültigen Führerschein hinter dem Steuer – stattdessen wurde ein gefälschter Führerschein im Fahrzeug gefunden. Der Beifahrer des Mannes hatte einen Alkoholwert von 1,02 Promille.

Gesetzliche Konsequenzen und Promillegrenzen

Alkohol am Steuer ist nicht nur unverantwortlich, sondern hat auch gravierende rechtliche Konsequenzen. ADAC erklärt die Promillegrenzen für Fahrzeugführer in Deutschland. Bis zu 0,0 Promille gilt ein absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit. Ab 0,3 Promille handelt es sich um die relative Fahruntüchtigkeit, die strafbar wird, sobald das Verhalten Ausfallerscheinungen zeigt. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet werden kann.

Besonders hart werden die Strafen ab 1,1 Promille. In diesem Fall drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins. Rechtecheck weist darauf hin, dass ab 1,6 Promille sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird. Wiederholungstäter oder solche, die sich oft durch schockierende Umstände in die Nachrichten bringen, müssen besonders mit den Folgen rechnen.

Fazit

Der Vorfall auf der A3 zeigt eindrucksvoll, wie gefährlich Falschfahrer und Alkohol am Steuer sind und welche Konsequenzen drohen. Es ist nie zu spät, über die eigene Verantwortung im Straßenverkehr nachzudenken. Laut InFranken wurde gegen den Fahrer ein Strafverfahren eingeleitet. Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können und dass jeder Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst handelt.