Ein besorgniserregender Vorfall hat in Erlangen für Aufsehen gesorgt: Am 16. November wurden drei Haubenhähne in einem Pappkarton vor dem örtlichen Tierheim ausgesetzt. Die namenlosen Hähne, die später die handschriftlich notierten Bezeichnungen „Tik“, „Trik“ und „Trak“ erhielten, sind in einem augenscheinlich guten gesundheitlichen Zustand. Dennoch bleibt der Schock über diese Tat bei den Mitarbeitern des Tierheims groß. Auf Facebook äußern sie ihre Fassungslosigkeit und bitten die Bevölkerung um Hinweise zur Herkunft der Tiere. Die Tierschutzorganisation Peta hat eine Belohnung von 500 Euro für Informationen ausgesetzt, die zur Verurteilung der Verantwortlichen führen können. Das Aussetzen von Tieren wird laut dem Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes als strafbare Handlung angesehen, was die Dringlichkeit unterstreicht, solche Vorfälle zu verhindern berichtet der Merkur.
Doch das Tierheim Erlangen sieht sich nicht nur mit der Herausforderung der Haubenhähne konfrontiert. Erst vor kurzem wurde eine Katze in ähnlicher Weise ausgesetzt. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht des 23. Mai 2025, zwischen 21 und 23 Uhr, und wurde von einem Mitarbeiter entdeckt, der nach seinem Außendienst zurückkam. Die verängstigte Katze zeigte trotz ihres misslichen Schicksals eine freundliche Haltung. Leider ist ihr Gesundheitszustand besorgniserregend und eine tierärztliche Untersuchung wird notwendig sein. Laura Legradi, die Sprecherin des Tierheims, drückt vorsichtigen Optimismus bezüglich der Genesung der Katze aus und appelliert an die Bevölkerung, Hinweise zur Herkunft zu geben. Diese Taten sind keineswegs Einzelfälle; das Aussetzen von Tieren nimmt stark zu und wird von den Tierschützern zunehmend als alarmierendes Problem wahrgenommen so InFranken.
Tierschutzgesetz und die Folgen des Aussetzens
Das Aussetzen von Tieren ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtlich strafbar. Gemäß Artikel 26 des Tierschutzgesetzes stellt das Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren eine Form der Tierquälerei dar, unabhängig davon, ob den Tieren tatsächlich etwas zustößt oder nicht. Entscheidend ist, dass die Tiere dadurch in eine gefährliche Lebenssituation gebracht werden. Wer ein Tier in seiner Obhut hat, sei es der Halter oder eine andere verantwortliche Person, kann für solche Taten zur Rechenschaft gezogen werden wie das TierimRecht-Netzwerk erläutert.
Viele Tierschützer betonen, dass das Aussetzen von Tieren keine Lösung ist. Sie bieten stets Hilfe an und appellieren an Tierhalter, sich in schwierigen Situationen an die Tierheime zu wenden. Das Wohl der Tiere muss an erster Stelle stehen, und wir sollten alles daran setzen, sie zu schützen.
Diese Vorfälle sind eine eindringliche Aufforderung, gemeinsam gegen das Aussetzen von Tieren einzutreten und die Tierschutzgesetze ernst zu nehmen. Hinweise aus der Bevölkerung sind in solchen Fällen von unschätzbarem Wert – nur gemeinsam können wir unseren pelzigen Freunden helfen.