Neuer Beitragsschock: Renten- und Gesundheitskosten steigen 2026!

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Erlangen 2025: Ökonom Frank Hechtner analysiert die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung.

Erlangen 2025: Ökonom Frank Hechtner analysiert die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung.
Erlangen 2025: Ökonom Frank Hechtner analysiert die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung.

Neuer Beitragsschock: Renten- und Gesundheitskosten steigen 2026!

Was gibt’s Neues aus der Welt der Sozialversicherung? Ein aktueller Verordnungsentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas, der von Ökonom Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg analysiert wurde, bringt einige markante Veränderungen mit sich. Der Gesetzesentwurf sieht eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 8.050 Euro auf 8.450 Euro vor. Zudem soll in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro steigen. Das berichtet Ad-Hoc-News.

Die Erhöhung dieser Grenzwerte hat nicht nur Auswirkungen auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, sondern wird auch durch Änderungen im Steuerrecht kompensiert, um die Mehrbelastung für die Bürger zu mildern. So muss zum Beispiel ein kinderloser Single mit einem Monatseinkommen von 6.000 Euro rund 394 Euro mehr an Sozialbeiträgen an die staatlichen Kassen abführen. Nach Implementierung der Steueränderungen sinkt diese Mehrbelastung jedoch auf 81 Euro pro Jahr.

Grenzwerte im Detail

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in ganz Deutschland einheitlich. Dies bedeutet das Ende der Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern in sämtlichen Versicherungszweigen. Für das Jahr 2025 ergeben sich folgende Grenzen:

  • Jährlich: 96.600,00 EUR / Monatlich: 8.050,00 EUR
  • Jährlich: 118.800,00 EUR / Monatlich: 9.900,00 EUR
  • Jährlich: 66.150,00 EUR / Monatlich: 5.512,50 EUR

Diese Werte werden jährlich im Voraus für das folgende Kalenderjahr festgelegt, wie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung nachzulesen ist.

Einfluss auf Ehepaare und Höchstverdiener

Besonders auffällig sind die Auswirkungen auf gemeinsam veranlagte Ehepaare mit zwei Kindern, deren Einkommen ungünstig verteilt ist. Verdient ein Partner zwischen 8.500 und 10.000 Euro, während der andere nichts oder nur ein geringes Einkommen erhält, drohen in diesen Fällen jährliche Mehrbelastungen von etwa 300 Euro. Hierbei ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ein Faktor, der einen Teil der beabsichtigten Entlastungen für das Jahr 2026 aufzehren könnte, wie Hechtner kommentiert.

Insgesamt wird klar, dass die Anpassungen sowohl Herausforderungen als auch Chancen beinhalten könnten, insbesondere vor dem Hintergrund der unterjährigen Einkommensentwicklung und der geplanten steuerlichen Veränderungen. Hier gilt es, aufmerksam zu bleiben!