Am 8. März 2026 ist es wieder so weit: Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Freising sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Bei den bevorstehenden Kommunalwahlen stehen nicht nur die Wahlen von insgesamt 22 von 24 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern an, sondern auch die Wahl der Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie die Entscheidung über die Zusammensetzung des Kreistags. Besonders spannend wird die Wahl der Landrätin oder des Landrats, die am 1. Mai 2026 in Kraft tritt. Insgesamt sind etwa 139.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, was die Wahl zu einem bedeutenden Ereignis in der Region macht. Laut den Vorgaben müssen wahlberechtigte Personen Deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürger sein, mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens zwei Monaten im Landkreis wohnhaft. Seit 2019 dürfen auch Menschen mit Betreuern an den Wahlen teilnehmen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar 2026 von den Gemeinden versendet. Wer keine Benachrichtigung erhält, sollte sich direkt an das Wahlamt der Gemeinde wenden. Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen über das Wahllokal und ein Antragsformular für die Briefwahl. Es ist zu beachten, dass der Wahlbrief am Wahlsonntag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingehen muss. Bei der Stimmabgabe wird es vier verschiedene Stimmzettel geben: einen hellblauen für die Wahl der Landrätin/des Landrats, einen weißen für den Kreistag, einen gelben für die Bürgermeisterwahl und einen hellgrünen für die Stadt-, Markt- oder Gemeinderatswahlen.
Stimmvergabe und Wahlorganisation
Bei der Stimmenvergabe für den Landrat und die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister ist jeweils ein Kreuz zu setzen. Für den Kreistag, der 70 Mitglieder umfasst, stehen den Wählerinnen und Wählern 70 Stimmen zur Verfügung. Bei den Wahlen zu den Stadt-, Markt- oder Gemeinderäten hängt die Anzahl der Stimmen von der Einwohnerzahl ab. Zum Beispiel hat Freising 40 Stadtratsmitglieder und damit 40 Stimmen, während Gammelsdorf nur 12 Stimmen zur Verfügung hat. Ein interessantes Feature der Wahl ist das Kumulieren, bei dem bis zu drei Stimmen für einzelne Kandidaten vergeben werden können, und das Panaschieren, bei dem die Stimmen über verschiedene Parteien und Wählergruppen verteilt werden können. Ein interaktiver Probestimmzettel ist auf der Homepage des Landratsamts verfügbar, um den Wählerinnen und Wählern einen ersten Eindruck zu verschaffen.
Die Organisation der Wahl liegt in den Händen des Sachgebiets „Kommunalaufsicht“ im Landratsamt Freising. Die Wahlvorstände sind dafür verantwortlich, die Stimmberechtigung zu prüfen, die Stimmzettel auszugeben und die Stimmen zu zählen. Die Auszählung beginnt um 18 Uhr nach Schließung der Wahllokale und erfolgt in einer festgelegten Reihenfolge: Zuerst die Bürgermeisterwahl, gefolgt von der Landratswahl, der Gemeinde-/Stadtratswahl und schließlich der Kreistagswahl. Die Ergebnisse der Bürgermeister- und Landratswahl werden am Wahlsonntag veröffentlicht, während die Ergebnisse der Kreistagswahl sowie der Gemeinderats- und Stadtratswahlen in der Regel einige Tage später bekannt gegeben werden.
Sitzverteilung und Wahlsystem
Die Sitzverteilung in den Gremien erfolgt nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Dabei werden die Gesamtstimmenzahlen der Wahlkreisvorschläge durch 1, 3, 5, 7 usw. geteilt. Die Sitze werden dann den Wahlvorschlägen entsprechend der höchsten Teilungszahlen zugeteilt. Bei gleichen Ansprüchen auf einen Sitz entscheidet die größere Stimmenzahl der in Betracht kommenden Person; im Falle einer Stimmengleichheit wird das Los entscheiden. Diese Regelungen sorgen dafür, dass die Sitze fair und transparent vergeben werden.
Das Wahlsystem in Bayern sieht eine Verhältniswahl mit offenen Listen vor. Die Anzahl der Gemeinderats- und Stadtratsmitglieder variiert je nach Einwohnerzahl der Gemeinde. In Freising, mit seiner Bevölkerung, wird die Anzahl der Stadtratsmitglieder und die entsprechenden Stimmenvergabe eine spannende Herausforderung für die Wählerinnen und Wähler darstellen. Die Wahlperiode beträgt sechs Jahre, und das aktive Wahlrecht steht EU-Bürgern ab 18 Jahren zu, die mindestens zwei Monate im Wahlkreis wohnhaft sind. Spannend bleibt auch, wie sich die politische Landschaft durch die bevorstehenden Wahlen verändern wird. Für mehr Informationen können Interessierte die Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Inneres, für Sport und Integration besuchen, wo weitere Details zu den Kommunalwahlen bereitgestellt werden.
Für die Wählerinnen und Wähler im Landkreis Freising wird der 8. März 2026 ein wichtiger Tag, um ihre Stimme für die Zukunft ihrer Gemeinde abzugeben. Seien Sie bereit und informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten!