Ärger um neuen Radweg: Emmeringer Anwohner drohen mit Klage!
Neuer Radschutzstreifen in Fürstenfeldbruck sorgt für Anwohnerärger und mögliche Klage wegen fehlender Information und Platzmangel.

Ärger um neuen Radweg: Emmeringer Anwohner drohen mit Klage!
In Fürstenfeldbruck sorgt der neue Schutzstreifen an der Emmeringer Straße seit seiner Einführung für mächtig Wirbel. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen vor allem die Anwohner, die sich durch die mangelnde Kommunikation und die derzeitige Verkehrssituation stark verärgert zeigen. Besonders Markus Christ, ein Anwohner, plant sogar, eine Sammelklage einzureichen, um gegen die vermeintlichen Einschränkungen beim Halten vor ihren Häusern vorzugehen. Wie Merkur berichtet, wurde dieser etwa 1,5 Kilometer lange Schutzstreifen nach einer monatelangen Sperrung der Ortsdurchfahrt eingerichtet.
Einwohner befürchten, dass sie künftig vor ihren Häusern keine Parkmöglichkeiten mehr haben. Das Landratsamt erklärt zwar, dass das Halten weiterhin erlaubt sei, was bei vielen jedoch nicht auf Verständnis stößt. Die Klage, die für Januar 2024 eingereicht werden soll, könnte durchaus Erfolg haben, da die erforderliche Breite des Geh- und Radwegs nicht eingehalten wurde. Eine Einigung nach einem gemeinsamen Ortstermin mit der Polizei und dem ADFC führte zwar zur Anpassung der beschilderten Regelungen, doch das missverständliche Halteverbot bleibt ein großer Streitpunkt.
Neue Verkehrsregelungen und Sicherheitsaspekte
Am 12. September 2025 wurde der Radschutzstreifen auf der Kreisstraße FFB 17 von der Einmündung zur B2 in Richtung Kirchplatz in Emmering abmarkiert. Ausgangspunkt dieser Maßnahme waren Bürgerbeschwerden über die Enge des bisherigen gemeinsamen Rad- und Gehwegs. Die Landratsamt FFB hat die Beschilderung an die neue Verkehrsregelung angepasst, nachdem die alten blauen Schilder am 11. September 2025 entfernt wurden. Ein wichtiger Schritt, denn gleichzeitig wurde die Pflicht zur Nutzung des gemeinsamen Geh- und Radwegs in Richtung Emmering aufgehoben.
Nun können Radfahrer wählen: Entweder sie nehmen den neuen Schutzstreifen in Anspruch, wo sie in ihrem eigenen Tempo fahren können, oder sie benutzen den Gehweg, dessen Benutzung weiterhin erlaubt ist. In diesem Fall müssen sie jedoch besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und eine gemäßigte Geschwindigkeit einhalten. Das Halten auf dem Schutzstreifen ist strikt untersagt, und bei Verstößen drohen Bußgelder ab 80 Euro.
Herausforderungen für Radfahrer und Anwohner
Trotz der neuen Regelungen bleibt die Situation angespannt. Das Landratsamt sieht vor, dass das Halten zum Öffnen von Einfahrtstoren weiterhin gestattet ist, jedoch bedarf es dafür zusätzlicher Schilder. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Kraftfahrzeuge den Schutzstreifen nur dann befahren, wenn es unbedingt notwendig ist, ohne dabei Radfahrer zu gefährden oder zu behindern.
Abschließend bleibt zu hoffen, dass die beiden Seiten – Anwohner und Radler – die neuen Regelungen akzeptieren können und ein für alle akzeptabler Kompromiss gefunden wird. Wie sich die Situation weiterentwickelt, bleibt abzuwarten, vor allem im Hinblick auf die angekündigte Klage, die möglicherweise weitreichende Folgen haben könnte.