Ursula Kober-Becker, 83, im siebten Stock gefangen – Aufzug kaputt!

Ursula Kober-Becker, 83, im siebten Stock gefangen – Aufzug kaputt!
In der ruhigen Gemeinde Gröbenzell sind die Sorgen einer Bewohnerin groß geworden. Ursula Kober-Becker, 83 Jahre alt, lebt in einer Eigentumswohnung im siebten Stock und kämpft derzeit mit einem massiven technischen Problem: Der Aufzug ist seit dem 2. Juni 2025 außer Betrieb und wird voraussichtlich bis zum 11. Juli 2025 nicht wieder in Betrieb genommen. Diese Situation stellt für die gehbehinderte und an Parkinson erkrankte Frau eine kaum tragbare Herausforderung dar, da sie auf eine 24-Stunden-Hilfe angewiesen ist, um ihren Alltag zu bewältigen. Merkur berichtet, dass der Aufzug aufgrund seines Alters umfassend erneuert werden muss, was die Bewohner und insbesondere Ursula in eine angespannte Lage bringt.
Während ihr Ehemann Georg Becker, 82 Jahre alt, sich eine Zwischenlösung, etwa einen Ersatzaufzug, gewünscht hätte, hat die Hausverwaltung klar signalisiert, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei. Georg Becker brachte Wasser in Kästen in die Wohnung und überlegte, eine Ferienwohnung zu mieten, allerdings bleibt unklar, wann die Arbeiten abgeschlossen sein werden.
Die Informationslücke
Die Hausverwaltung hatte bereits im September 2024 einen Beschluss zur Sanierung gefasst, doch Informationen zu möglichen Ersatzlösungen und einem klaren Zeitrahmen wurden weitestgehend ignoriert. Georg Becker stellte fest, dass auch der Müllschacht stillgelegt wurde. Das bedeutet, dass er nun für den Müll selbst die Treppen hinauf und hinunter gehen muss — eine zusätzliche Belastung für den älteren Herrn.
In einem ähnlichen Zusammenhang bemerken auch Mieter anderer Wohnanlagen, dass defekte Aufzüge und unzureichende Wartung ein häufiges Problem darstellen. In einer seniorengerechten Wohnanlage kam es erst kürzlich zu weiterer Unannehmlichkeiten: Der Aufzug fiel mehrmals aus, was die Bewohner vor Herausforderungen stellte. Ein Forum für Mietrecht thematisiert ähnliche Beschwerden und die Ungewissheit darüber, ob und wie viel Mietminderung in solchen Fällen angemessen ist.
Mietminderung als Möglichkeit?
Mieter haben oft die Möglichkeit, bei anhaltenden Mängeln wie einem defekten Aufzug eine Mietminderung in Betracht zu ziehen. Eine Mustervorlage für Mietminderungen zeigt, wie Bewohner offizielle Mitteilungen über Mängel an ihre Vermieter senden können. Oft wird rechtzeitig um die Behebung des Problems gebeten, und gegebenenfalls wird eine prozentuale Mietminderung angekündigt, bis der Mangel behoben ist.
In der Situation von Ursula und Georg Becker ist der Aufzug ganz entscheidend für ihre Lebensqualität. Der Umgang mit solchen Umständen stellt eine Belastungsprobe dar, die sowohl physisch als auch emotional an die Substanz geht. Ob die Hausverwaltung zeitnah auf die akute Notlage reagieren kann, bleibt abzuwarten. Die Mietergemeinschaft soll jedenfalls alles daransetzen, um in dieser schwierigen Phase zusammenzuhalten und Lösungen zu finden.