In Garmisch-Partenkirchen sorgt ein Thema für Aufregung: Bäckermeister Anton Sand sieht sich mit drastischen Umsatzrückgängen konfrontiert, die durch jahrelange Bauarbeiten an der Schnitzschulstraße verursacht wurden. Diese Bauarbeiten, die im Juli 2025 endeten, brachten einen Umsatzrückgang von satten 63 Prozent mit sich. Sand, der zwölf Mitarbeiter beschäftigt, einige davon seit Jahrzehnten, fordert nun eine finanzielle Entschädigung vom Markt Garmisch-Partenkirchen, um die Einbußen abzufedern. Doch Bürgermeisterin Elisabeth Koch (CSU) hat diese Forderung abgelehnt und sieht keine rechtliche Grundlage für Entschädigungen, trotz der Belastungen, die die Bauarbeiten mit sich brachten.

Die Situation von Sand ist nicht einzigartig. Der Zugang zu gastronomischen Betrieben kann durch Bauarbeiten erheblich beeinträchtigt werden, was zu massiven Umsatzeinbußen führen kann. Laut der Anwaltauskunft hat ein Gastronom das Recht auf Schadensausgleich, wenn die Beeinträchtigung über das zumutbare Maß hinausgeht. Ein Beispiel zeigt, dass ein Gastronom aufgrund von Bauarbeiten, die die Zufahrtsstraße für fast 20 Monate sperrten, einen Schadensersatz von 70.000 Euro forderte. Das Gericht entschied, dass ein Ausgleichsanspruch aus Nachbarrecht besteht, da die Beeinträchtigungen die Grenze des Zumutbaren überschritten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen sind durch den Paragraphen 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Demnach kann ein Grundstückseigentümer Einwirkungen nicht verbieten, wenn sie durch ortsübliche Nutzung verursacht werden. Ein Ausgleich in Geld kann jedoch verlangt werden, wenn die Beeinträchtigung über das zumutbare Maß hinausgeht. Dies wurde auch in einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen bestätigt, das einem Kläger, der gegen einen Nachbarn klagte, einen Ausgleichsanspruch zusprach, nachdem er die Beeinträchtigungen durch eine größere Baumaßnahme belegen konnte.

Im Fall von Anton Sand könnte die Beweislast ähnliche Dimensionen annehmen. Sand legte seine Zahlen Ende Oktober 2025 den Bürgermeisterinnen vor. Die Bürgermeisterin bedauert zwar die Situation, verweist jedoch auf Unterstützungsmaßnahmen wie Hinweisschilder für offene Geschäfte. Sie befürchtet, dass eine Entschädigung einen Präzedenzfall schaffen könnte, der in Zukunft ähnliche Ansprüche nach sich ziehen würde.

Ein Blick in die Zukunft

Am 10. Februar 2026 wird sich der Finanzausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit Sands Anliegen befassen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Stadt Garmisch-Partenkirchen auf die schwierige Lage der Betriebe reagiert. Die Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, während großer Bauprojekte die Interessen der ansässigen Unternehmen im Auge zu behalten. Die Erfahrungen von Anton Sand könnten wegweisend für zukünftige Fälle dieser Art sein und verdeutlichen die Notwendigkeit eines Ausgleichs für betroffene Unternehmer.