Betrunken mit E-Scooter in Ingolstadt: Blutentnahme und Strafanzeige!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Ingolstadt, 02.11.2025: Betrunken mit E-Scooter gestürzt - Polizei greift ein. Konsequenzen drohen für die Fahrerlaubnis und Versicherung.

Ingolstadt, 02.11.2025: Betrunken mit E-Scooter gestürzt - Polizei greift ein. Konsequenzen drohen für die Fahrerlaubnis und Versicherung.
Ingolstadt, 02.11.2025: Betrunken mit E-Scooter gestürzt - Polizei greift ein. Konsequenzen drohen für die Fahrerlaubnis und Versicherung.

Betrunken mit E-Scooter in Ingolstadt: Blutentnahme und Strafanzeige!

In der Nacht zum 2. November 2025, in Ingolstadt, brachten zwei Männer, 25 und 30 Jahre alt, die Polizei ins Spiel. Sie waren gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs und dürften damit einen ordentlichen Schreckmoment ausgelöst haben. Denn trotz gehöriger Promillezahl kam die nächtliche Freude an der rasanten Fahrt zu einem abrupten Ende. Die beiden hatten sich nicht nur illegal auf das Gefährt geschwungen, sondern waren auch eindeutig alkoholisiert.

Die beiden Männer fuhren in der Römerstraße stadteinwärts, doch die Freude über die Ausfahrt hielt nicht lange an. Sie stürzten mehrfach, teils auf die Fahrbahn. Die Polizei wurde auf die gefährliche Aktion aufmerksam und schritt ein. Besonders der 25-Jährige, der das Steuer in der Hand hielt, musste beim Alkotest knapp unter zwei Promille feststellen, was weitere Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Alkoholkonsum und rechtliche Folgen

Alkohol am Steuer, selbst in Kombination mit einem E-Scooter, wird nicht auf die leichte Schulter genommen. Ab 1,1 Promille wird die E-Scooter-Fahrt bereits als Straftat angesehen. In diesem Fall droht dem 25-Jährigen nicht nur eine Strafanzeige wegen der Rauschfahrt, sondern auch die Möglichkeit, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird. Und für den 30-Jährigen, der ebenfalls nicht nüchtern war und sich leichte Verletzungen zuzog, ist die Sache kein Zuckerschlecken: Auch er könnte rechtliche Konsequenzen spüren.

Besonders ernst wird es, wenn eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird. Ab 1,6 Promille ist diese Regel fest, und selbst wenn jemand keinen Führerschein hat, kann eine MPU angeordnet werden, was die Ersterteilung des Führerscheins deutlich verzögern kann. Die MPU umfasst medizinische Untersuchungen, Leistungstests und auch ein psychologisches Gespräch – da muss man schon ordentlich in die Pedale treten, um die eigene Fahreignung nachzuweisen.

Versicherungsschutz auf der Kippe

Ein weiterer unerfreulicher Aspekt: Wurde jemand bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erwischt, greift in der Regel der Versicherungsschutz nicht. Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung nicht für etwaige Schäden aufkommt. In diesem Fall könnte das für die beiden Männer eine teure Angelegenheit werden.

Alkohol und E-Scooter sind kein gutes Gespann. Bei auffälligem Fahrverhalten kann man bereits ab 0,3 Promille von relativer Fahruntüchtigkeit sprechen, und selbst eine Fahrt mit dem E-Scooter kann für Fahranfänger in der Probezeit schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Durch Verstöße kann nicht nur die Probezeit verlängert werden, sondern auch verpflichtende Aufbauseminare angeordnet werden.

Was also bleibt am Ende zu sagen? Es ist essenziell, sich vor einer Fahrt auf einem E-Scooter über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein. Trinken und Fahren – das geht einfach nicht. Es ist besser, auf Nummer sicher zu gehen und in solchen Fällen alternativ auf ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen. So bleibt der Spaß groß und die Risiken klein.

Für detailliertere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen rund um E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss verweisen wir auf die Ausführungen von mpu-doktor.