Trunkenheitsfahrt in Ingolstadt: 1,8 Promille und Auffahrunfall!

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Ingolstadt: 25-Jährige verursacht alkoholisierter Auffahrunfall. Führerschein entzogen, keine Verletzten. Sicherheitslage gefährdet.

Ingolstadt: 25-Jährige verursacht alkoholisierter Auffahrunfall. Führerschein entzogen, keine Verletzten. Sicherheitslage gefährdet.
Ingolstadt: 25-Jährige verursacht alkoholisierter Auffahrunfall. Führerschein entzogen, keine Verletzten. Sicherheitslage gefährdet.

Trunkenheitsfahrt in Ingolstadt: 1,8 Promille und Auffahrunfall!

Am Abend des 25. Oktober 2025, gegen 21:45 Uhr, hat eine 25-jährige Frau in Ingolstadt einen Auffahrunfall auf der Haunwöhrer Straße verursacht. Glücklicherweise kamen bei diesem Vorfall keine Personen zu Schaden, doch die Situation hatte dennoch teure Konsequenzen für die Fahrerin. Die Polizei stellte bei der Kontrolle „deutliche Ausfall-Erscheinungen“ fest und führte einen Atem-Test durch, der einen alarmierenden Wert von knapp 1,8 Promille ergab. Damit liegt die Fahrerin weit über der gesetzlichen Promillegrenze für Autofahrer, die bei 1,1 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit gilt und strafbar ist, wie ADAC berichtet.

Nach dem Vorfall wurde die Frau zur Blutentnahme aufgefordert, und ihr Führerschein wurde vorläufig einkassiert. Die Aussicht auf den Entzug der Fahrerlaubnis steht im Raum, aufgrund einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Ab einem Wert von 1,1 Promille kann der Führerschein entzogen werden, und auch bei einem Unfall unter erheblicher Alkoholisierung wird häufig der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs erhoben, so Pfaffenhofen Today.

Rechtliche Folgen und Verfahren

Die rechtlichen Konsequenzen für die betroffene Fahrerin können weitreichend sein. Wie bereits in der Vergangenheit bei anderen Fällen erörtert, kann die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheit im Verkehr weitreichende Folgen haben. Zu den potenziellen Strafen zählen eine Geldstrafe sowie ein Fahrverbot. In einem anderen Fall wurde beispielsweise eine Frau wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt, die zudem unter Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führte. Diese Frau musste ebenfalls mit einem Fahrverbot und einer Geldstrafe rechnen, wie Strafrechtsiegen ausführlich darlegt.

In Deutschland fallen Autofahrer mit einem Alkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille unter Ordnungswidrigkeiten, während sie ab 1,1 Promille strafbar sind. Die Konsequenzen können auch die Versicherung betreffen, da diese je nach Alkoholisierung unter Umständen nur teilweise oder gar nicht zahlen könnte. Selbst ein Rückgriff auf den Versicherungsnehmer kann bis zu 5000 Euro ausmachen, sollte es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss kommen, wie der ADAC informiert.

Die Vorfälle rund um das Thema Alkohol am Steuer sind allgegenwärtig und verdeutlichen, dass solche Entscheidungen gravierende Folgen haben können. Der Straßenverkehr ist eine ernsthafte Angelegenheit, und jeder sollte sich der Gefahren bewusst sein, die von Alkoholeinfluss ausgehen.