Rathaus Kaufbeuren am 11. Dezember wegen Personalversammlung geschlossen!

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Am 11. Dezember 2025 schließen Rathaus und Bürgerzentrum in Kaufbeuren ab 14 Uhr wegen einer Personalversammlung.

Am 11. Dezember 2025 schließen Rathaus und Bürgerzentrum in Kaufbeuren ab 14 Uhr wegen einer Personalversammlung.
Am 11. Dezember 2025 schließen Rathaus und Bürgerzentrum in Kaufbeuren ab 14 Uhr wegen einer Personalversammlung.

Rathaus Kaufbeuren am 11. Dezember wegen Personalversammlung geschlossen!

Am Donnerstag, dem 11. Dezember 2025, kommt es in Kaufbeuren zu einer vorübergehenden Schließung wichtiger städtischer Einrichtungen. Das Rathaus, das Bürgerzentrum Neugablonz und die Tourismus-Information bleiben ab 14:00 Uhr geschlossen. Der Grund für diese Maßnahme ist eine Personalversammlung, zu der alle Mitarbeiter:innen eingeladen sind. An diesem Nachmittag können Anliegen nicht mehr telefonisch bearbeitet werden. Der Einwurf von Unterlagen in die bereitgestellten Briefkästen bleibt jedoch weiterhin möglich, was eine gewisse Flexibilität für Bürger:innen gewährleistet.

Besonders wichtig ist an diesem Tag die Möglichkeit zur Eintragung in Unterstützungslisten, die sowohl für die Stadtratswahl im März 2026 als auch für etwaige Wahlvorschläge benötigt werden. Falls bis zu diesem Stichtag Wahlvorschläge eingereicht wurden, bleibt das Bürgerbüro bis 16:00 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte, die ihre Stimme abgeben und somit zur Unterstützung einer Liste beitragen möchten, müssen für die Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Unterstützungsunterschriften für künftige Wahlen

Doch was sind Unterstützungsunterschriften eigentlich? Im Rahmen des deutschen Wahlrechts sind diese Unterschriften erforderlich, damit Parteien oder Kandidaten an Wahlen teilnehmen können. Laut dem Wikipedia Artikel ist es wichtig, dass diese Unterschriften von wahlberechtigten Personen geleistet werden. Ein Beispiel aus der Vergangenheit zeigt, dass das Bündnis C im Jahr 2019 über 5.000 Unterschriften für die Europawahl gesammelt hat.

Für die Einreichung der Wahlvorschläge gilt eine Regel: Wahlvorschlagsträger müssen ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag im Gemeinderat oder Kreistag vertreten sein, um keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften zu benötigen, wie das bayerische Gesetz festlegt. Zudem benötigen Einzelbewerber auch Unterstützungsunterschriften; diese müssen persönlich und handschriftlich auf einem amtlichen Formblatt geleistet werden.

Die Regelungen sind klar: Wer sich in die Unterstützungsliste eintragen möchte, muss sich in der Gemeinde eintragen, in der er sein Stimmrecht ausübt. Gleichzeitig sind auch einige Bestimmungen hinsichtlich der Unterschriftsgültigkeit zu beachten, um zu vermeiden, dass eine Person mehrere Unterschriften für unterschiedliche Wahlvorschläge leistet.

Barrierefreiheit und Transparenz im Eintragungsprozess

Die Barrierefreiheit der Eintragungsräume sowie die Zugänglichkeit für alle stimmberechtigten Bürger:innen stehen an erster Stelle. Eintragungsscheine können nicht für Personen ausgestellt werden, die wegen Urlaub oder anderen beruflichen Gründen abwesend sind. Und auch bei der Eintragung durch Dritte gibt es Auflagen; Hilfspersonen dürfen nur für kranke oder behinderte Personen eintragen.

Zusammengefasst bedeutet das, dass am 11. Dezember 2025 nicht nur wichtige organisatorische Entscheidungen während der Personalversammlung getroffen werden, sondern auch die Weichen für die kommenden Wahlen entsprechend gestellt sind. Der gesamte Prozess der Eintragung und der Unterstützungsunterschriften ist darauf ausgerichtet, eine faire und transparente Wahlen zu gewährleisten — ganz im Sinne der Kölner Bürger:innen.