Ehren für Oberfrankens Handwerk: Ausbilder prägen die Jugend!
Am 26.10.2025 ehrte das Bayerische Wirtschaftsministerium verdiente Ausbilder in Kulmbach, darunter Peter Hofmann.

Ehren für Oberfrankens Handwerk: Ausbilder prägen die Jugend!
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat kürzlich handwerkliche Talente ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise um die Ausbildung des handwerklichen Nachwuchses verdient gemacht haben. Unter den Geehrten findet sich auch Peter Hofmann, ein engagierter Ausbilder der Karosserie- und Fahrzeugbauer-Innung Oberfranken, der seit 1994 bei der Hofmann Fahrzeugbau GmbH 68 Lehrlinge ausgebildet hat. Die Ehrungen wurden in einer feierlichen Zeremonie überreicht, die von Matthias Graßmann, dem Präsidenten der Handwerkskammer für Oberfranken, sowie Reinhard Bauer, dem Hauptgeschäftsführer der HWK, und den Vizepräsidenten Harald Sattler und Christian Herpich begleitet wurde. In seiner Ansprache betonte Graßmann die immense Bedeutung der Ausbilder für die berufliche und persönliche Entwicklung der Auszubildenden, wie inFranken.de berichtet.
Die Liste der geehrten Ausbilder umfasst insgesamt acht Fachkräfte, die durch ihre fachliche Expertise und ihr Engagement glänzen. Zu ihnen zählen:
- Thomas Köhn (Metzgermeister aus Hof)
- Reinhard Schmidt (Schreinermeister aus Röslau)
- Michael Rindfleisch (Bäckermeister aus Bayreuth)
- Oliver Krummholz (Metallbaumeister aus Coburg)
- Dominik Grau (Anlagenmechanikermeister aus Pinzberg bei Forchheim)
- Richard Eichhorn (Maurermeister aus Ludwigsstadt)
- Peter Hofmann (Karosserie- und Fahrzeugbaumeister aus Mainleus)
- Thomas Limmer (Metallbauermeister aus Burgkunstadt)
Voraussetzungen für die Ausbildungsberechtigung
Vor der Ausbildung kommt es darauf an, dass sowohl die Berechtigungen als auch die Eignungen für die Ausbildung geprüft werden. Die Handwerksordnung (HwO) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterscheiden dabei klar zwischen dem Einstellen und dem Ausbilden von Lehrlingen. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Ausbilder selbst über eine fachliche Eignung verfügen müssen. Das bedeutet, dass in der Regel nur Handwerksmeister*innen, die die Meisterprüfung im entsprechenden Handwerk abgeschlossen haben, ausbildungsberechtigt sind. Aber auch andere Qualifikationen können, je nach Handwerksbereiche, für diese Berechtigung ausreichen, wie auf hwk-bls.de beschrieben wird.
Doch nicht nur das Handwerk selbst ist gefragt: Auch die persönliche Eignung spielt eine entscheidende Rolle. So dürfen Lehrlinge nicht von Personen eingestellt werden, die wiederholt oder schwer gegen Gesetze verstoßen haben, wodurch der Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleistet wird. Das ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Auszubildenden in einem positiven und lehrreichen Umfeld starten können. Laut weiteren Informationen auf deutsche-handwerks-zeitung.de ist die fachliche Eignung besonders für zulassungspflichtige Handwerksberufe ein essenzielles Kriterium, die spezifische Anforderungen mit sich bringen.
Empfohlene Relation zwischen Ausbildern und Auszubildenden
Ein weiterer Punkt, der nicht vernachlässigt werden sollte, ist die Relation zwischen Ausbildern und Auszubildenden. Eine empfohlene Aufteilung sieht beispielsweise folgendes vor: Ein Ausbilder sollte für einen oder zwei Lehrlinge zuständig sein, während zwei Auszubildende von drei bis fünf Fachkräften betreut werden können. Bei mehr Auszubildenden sollte entsprechend mehr Fachkräfte an Bord sein, um eine hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Diese Verhältnisse helfen dabei, die Qualität der Ausbildung in den Betrieben sicherzustellen.
Die hervorragende Arbeit und das Engagement der ausgezeichneten Ausbilder sind nicht nur für die Entwicklung der einzelnen Lehrlinge von großem Wert, sondern legen auch einen Grundstein für die Zukunft des Handwerks im Allgemeinen. Die Auszeichnung erinnert uns daran, wie wichtig es ist, Talente zu fördern und ihnen Perspektiven zu bieten.