Kosten für Schülerbeförderung in Ködnitz steigen auf Rekordhöhe!
Die Kosten für die Schülerbeförderung in Kulmbach sind stark gestiegen. Erfahren Sie die Hintergründe und Regelungen.

Kosten für Schülerbeförderung in Ködnitz steigen auf Rekordhöhe!
In der kleinen Gemeinde Ködnitz sind die Kosten für die Schülerbeförderung in den letzten Jahren durch die Decke gegangen. Was vor wenigen Jahren noch überschaubar war, hat sich im Schuljahr 2021/22 auf beachtliche 92.714 Euro belaufen. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2020/21 beliefen sich die Ausgaben lediglich auf etwa 22.000 Euro. Die Stadt Kulmbach hat der Gemeinde erklärt, dass eine Änderung des Abrechnungsmoduses für diesen dramatischen Anstieg verantwortlich ist, wie die Frankenpost berichtet.
Ein gutes Händchen hat sich also als notwendig erwiesen, um die finanziellen Herausforderungen im Bereich der Schülerbeförderung zu bewältigen. Die Gemeinde Ködnitz sieht sich nicht nur mit steigenden Kosten konfrontiert, sondern auch mit den Anforderungen, die durch die unterschiedlichen Fahrkartenansprüche der Schüler entstehen. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 gilt: Schüler haben Anspruch auf einen Fahrschein für den Bus oder die Bahn, sollte ihr Wohnort mehr als 3 Kilometer von der nächsten Schule entfernt sein. Schüler der Jahrgangsstufen ab 11 Jahren hingegen müssen sich um die Erstattung ihrer Schulwegkosten kümmern, die nach Abzug einer Eigenbeteiligung erfolgen kann, wie der Schulkompass informiert.
Regelungen und Ansprüche
Doch wie funktioniert das Ganze eigentlich genau? Die Verantwortung für die Schülerbeförderung liegt in Deutschland grundsätzlich bei den Bundesländern. Diese legen auch die gesetzlichen Grundlagen fest. So besagt beispielsweise das Niedersächsische Schulgesetz, dass Schüler „unter zumutbaren Bedingungen“ zur Schule befördert oder die Kosten erstattet werden müssen. In Bayern und Nordrhein-Westfalen haben Grundschüler ab einer Entfernung von mindestens zwei Kilometern grundsätzlich Anspruch auf kostenlose Beförderung. Für Schüler der Sekundarstufen I und II gelten in der Regel größere Mindestentfernungen, und besonders bei der Oberstufe gibt es oft keinen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Gesonderte Regelungen gelten für Schüler mit besonderen Bedürfnissen, die einen Antrag auf geförderte Schulbeförderung stellen können, wie Advocard erklärt.
Zusätzlich gibt es für Schüler das Deutschland-Ticket, das für monatlich 29 Euro erhältlich ist, sofern ein Vertrag zwischen den Beförderungsunternehmen und den Schulen besteht. In ländlichen Regionen, wo oft keine direkten Busverbindungen zur Verfügung stehen, können Eltern die Kosten für Fahrten zur nächsten Haltestelle erstattet bekommen. Wenn der Schulbus überfüllt ist oder ausfällt, sollten die Eltern schnellstens die Schule kontaktieren, um Lösungen zu finden.
Angesichts der anhaltend hohen Kosten für die Schülerbeförderung und der geforderten Ansprüche ist es zu wünschen, dass die Verantwortlichen ein gutes Händchen für die Zukunft bewahren, um nicht nur die finanziellen Herausforderungen zu meistern, sondern auch die Schüler bestmöglich zu unterstützen. Die Eltern und Schüler in Ködnitz schauen gespannt auf die Entwicklungen im Bereich der Schülerbeförderung und hoffen auf nachhaltige Lösungen.