Heute, am 25.02.2026, sorgt ein Vorfall in Kulmbach für Aufsehen. Die Polizei sucht nach einem jungen Mann, der am Dienstagmittag mit einer Schreckschusspistole einen Streit begonnen hat. Der Vorfall ereignete sich gegen 13:20 Uhr hinter dem Kulmbacher Vereinshaus, zwischen dem Vereinshaus und einer Apotheke in der Oberen Stadt. Uwe Kalamala, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Kulmbach, bittet nun um sachdienliche Hinweise von der Bevölkerung. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, werden ebenfalls gebeten, sich zu melden.

Wie die Polizei berichtet, wurde ein 34-Jähriger von zwei unbekannten Männern verfolgt. Bei einer Apotheke kam es zu einem verbalen Streit, in dessen Verlauf einer der Unbekannten eine Schusswaffe in seinem Hosenbund zeigte. Ein 38-jähriger Zeuge griff ein und nahm dem mutmaßlichen Täter die Waffe ab. Die beiden jungen Männer flüchteten daraufhin in Richtung Waaggasse. Trotz einer großangelegten Fahndung mit mehreren Streifenbesatzungen der Polizeiinspektion Kulmbach blieb die Suche bis jetzt ohne Erfolg. Die sichergestellte Waffe stellte sich als Schreckschusswaffe heraus, die ab 18 Jahren erworben werden darf. Das Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist allerdings nur mit einem „kleinen Waffenschein“ erlaubt.

Details zur Fahndung

Die Polizei beschreibt den gesuchten Tatverdächtigen als männlich, etwa 17 Jahre alt, circa 1,75 Meter groß, mit blonden Haaren und einem Kinnbart. Er war zum Zeitpunkt des Vorfalls in blauer Jeans und einer grünen Jacke gekleidet. Zeugen werden gebeten, sich telefonisch unter 09221/6090 bei der Polizeiinspektion Kulmbach zu melden, um weitere Informationen beizusteuern.

Relevanz von Schreckschusswaffen

Schreckschusswaffen sind in Deutschland nach den gesetzlichen Regelungen nicht als echte Schusswaffen klassifiziert. Sie sind Nachbildungen echter Waffen, die keine Projektile verschießen, sondern mit Kartuschenmunition arbeiten. Oft werden sie zu Schutz- oder Selbstverteidigungszwecken genutzt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Abfeuern aus kurzer Nähe zu schweren Verletzungen führen kann. Der Erwerb und Besitz sind für Personen ab 18 Jahren ohne waffenrechtliche Erlaubnis möglich, während das Führen einer Schreckschusswaffe mit PTB-Zeichen einen kleinen Waffenschein erfordert.

Das Führen ist in der Öffentlichkeit nur mit Genehmigung erlaubt, und das Schießen ist im Allgemeinen verboten, außer in Notwehrfällen. Missbrauch, wie die Bedrohung mit einer solchen Waffe, kann schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Gefahren des Mitführens von Schreckschusswaffen sind nicht zu unterschätzen, sowohl für den Träger selbst als auch für die Öffentlichkeit.

Für weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen rund um Schreckschusswaffen können Interessierte die ausführlichen Erläuterungen auf Juraforum nachlesen. Auch aktuelle Entwicklungen in dieser Sache werden weiterhin beobachtet, da die Polizei in Kulmbach weiterhin aktiv nach den flüchtigen Tätern sucht.