Am 12. November 2025 tickt die Uhr für Steuerpflichtige, die im laufenden Jahr die finanziellen Zügel straffer anziehen möchten. Noch bis zum 31. Dezember haben sie die Möglichkeit, gezielte Ausgaben zu tätigen, um ihre Steuerlast für 2025 zu senken. Dabei spielt nicht der Zeitpunkt der erbrachten Leistung, sondern der der Zahlung eine entscheidende Rolle. „Wer rechtzeitig handelt, macht ein gutes Geschäft“, kommentiert eine Steuerexpertin, die darauf hinweist, dass Handwerkerrechnungen, Spenden und Beiträge zur Altersvorsorge noch in diesem Jahr überwiesen werden sollten, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Donaukurier berichtet, dass insbesondere die Ausgaben für Arbeitsmittel, Fortbildungen und Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Für das Jahr 2025 sieht das Steuerrecht vor, dass Werbungskosten bis zu einem Pauschbetrag von 1.230 Euro steuerlich absetzbar sind. Doch wie sieht es mit speziellen Anschaffungen aus? Neu in der Gesetzgebung ist, dass der Kaufpreis für elektronische Arbeitsgeräte, wie Laptops und Smartphones, auch dann auf einen Schlag geltend gemacht werden kann, wenn er über 800 Euro liegt. Dieser Schritt ist besonders für Berufstätige von Bedeutung, die ihre Geräte ausschließlich beruflich nutzen. Man sollte allerdings darauf achten, dass der berufliche Nutzungsanteil mindestens 10% beträgt, um sich die Steuervorteile zu sichern.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Spenden
Ein weiterer Anreiz für Steuerzahler ist die Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich abzusetzen. Hier sind 20% der Arbeitskosten abziehbar, wobei für Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro und für haushaltsnahe Dienste sogar bis zu 4.000 Euro in Steuererleichterungen umgesetzt werden können. Bei der Bezahlung ist allerdings Vorsicht geboten: Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, was es wert ist, im Hinterkopf zu behalten.
Beim Thema Spenden kann man ebenfalls Steuervorteile nutzen. Bis zu 300 Euro lassen sich mit einem einfachen Kontoauszug nachweisen, während bei höheren Beträgen eine Spendenquittung erforderlich ist. Für diejenigen, die in die Altersvorsorge investieren, bleibt festzuhalten: Vorsorgeaufwendungen sind ebenfalls steuerlich absetzbar, und Selbstständige können zusätzlich in die Rürup-Rente einzahlen. Ein genaues Auge auf die eigenen Ausgaben zu haben, ist also auch für 2025 von großer Bedeutung.
Strategische Planung und Steuerklassenwechsel
Anstehende steuerliche Entscheidungen, wie ein Steuerklassenwechsel, sind bis zum 30. November rückwirkend möglich. Wer in diesem Jahr eine Einkommens- oder Familienänderung erfahren hat, könnte hiervon profitieren. Es macht sich auch bezahlt, eine Eheschließung vor Silvester ins Visier zu nehmen, da das Ehegattensplitting steuerliche Vorteile mit sich bringt.
Steuerberater empfehlen, Ausgaben strategisch zu planen: Während bei sinkendem Einkommen die Ausgaben ins Jahr 2025 gelegt werden sollten, sollte man bei steigenden Einnahmen diese ins neue Jahr verschieben. Bei solch wichtigen Themen wie Steuern bleibt das Motto „Gut geplant ist halb gewonnen“. Auch wenn die Commitments und Absetzen von Ausgaben wichtig sind, sollte man sich nicht scheuen, Informationen und Unterstützung von Fachleuten in Anspruch zu nehmen.
Wer die richtige Balance findet und alle Maßnahmen rechtzeitig ergreift, könnte in der glücklichen Lage sein, am Ende des Jahres eine positive Bilanz zu ziehen. Schließlich geht es nicht nur um die Steuerlast, sondern auch um die finanzielle Freiheit in den kommenden Jahren.