In der bayerischen Gemeinde Niederaichbach, im Landkreis Landshut, wird momentan ein wichtiges Kapitel in der Geschichte der Kernenergie geschrieben. Das Kernkraftwerk Isar 2, das seit eineinhalb Jahren im Rückbau ist, macht wegen eines meldepflichtigen Vorfalls von sich reden. Laut stern.de kam es am Donnerstag zu einem Zwischenfall, als ein etwa 800 Kilogramm schweres Metallstück während der Zerlegung des Reaktordruckbehälters in das Becken fiel. Dieses Metallteil hat die innere Auskleidung des doppelwandigen Beckens beschädigt und Wasser in einen Zwischenraum eindringen lassen.

Keine Sorge – es handelt sich bloß um „wenige Kubikmeter Wasser“, die in den Zwischenraum gelangten. Die Betreiber haben das Leck bereits abgedichtet und das Wasser über die Gebäudeentwässerung aufgefangen, sodass kein schmutziges Wasser in die Isar fließt. Das Wasser ist zudem nur in sehr geringem Maß radioaktiv und wurde als „unbedeutend“ eingestuft. Gott sei Dank gab es keine Verletzungen unter den Mitarbeitern.

Was passiert jetzt?

Die Rückbauarbeiten sind nun unterbrochen, und die Dauer dieser Unterbrechung bleibt ungewiss – möglicherweise bis Weihnachten. Der Vorfall gehört zur Kategorie „normal“, was bedeutet, dass er innerhalb von fünf Tagen der Atomaufsichtsbehörde gemeldet werden muss. Als Erstmals in diesem Jahr ist dies das sechste meldepflichtige Ereignis an den sieben Standorten von PreussenElektra.

Seit Isar 2 am 16. April 2023 abgeschaltet wurde, hat der Rückbau begonnen. Der Regierung zufolge ist der finale Rückbau für Februar 2040 angesetzt. Im Vergleich dazu wurde Block 1 des Kernkraftwerks, der 1979 in Betrieb genommen wurde, bereits im Jahr 2011 vom Netz genommen und befindet sich seit 2017 im Rückbau.

Ein Blick in die Regularien

Die Betreiber von Kernkraftwerken in Deutschland sind verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich eine Übersicht über die Rückstellungen für die Stilllegung, den Abbau und die Verpackung radioaktiver Abfälle zu übermitteln. Diese Bestimmung sorgt für Transparenz hinsichtlich der finanziellen Verpflichtungen der Betreiber gemäß dem Transparenzgesetz von 2017. Das BAFA überprüft diese Informationen, die dann in den jährlichen Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag einfließen.

Hierzu gehört auch die Aufstellung der erwarteten Aufwendungen für zukünftige Geschäftsjahre und die Evaluation der verfügbaren Vermögenswerte. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage, insbesondere durch den Ukraine-Krieg, ist eine Neubewertung der Kernkraftwerke vorgenommen worden.

Bis Ende 2022 mussten alle Kernkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden, allerdings ermöglicht eine gesetzliche Regelung, den Weiterbetrieb bis zum 15. April 2023 mit vorhandenen Brennelementen, ohne dass neue Brennelemente zugelassen werden.

Wie sich die Situation rund um das Kernkraftwerk Isar 2 weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch sicher: Der Rückbau wird in den kommenden Jahren weiterhin ein wichtiges Thema sein.