Im Jahr 2025 sind am Amtsgericht Memmingen die Klagen von Flugpassagieren in die Höhe geschnellt. Knapp 2.200 Fälle haben dort bereits ihren Weg in die Akten gefunden. Die Gründe sind oft Verspätungen, Flugausfälle oder unvorhergesehene Ereignisse wie Blitzeinschläge, die die Reisenden verunsichern. Amtsgerichtsdirektor Christian Roch äußert sich besorgt über die gravierenden Mehrarbeiten für das Gericht, die mit diesen Fallzahlen verbunden sind. Auffällig ist, dass die Anzahl der Klagen mit der Passagierzahl am Flughafen steigt, was auf eine klare Verbindung hinweist.
Ein anschauliches Beispiel für die Situation bietet ein konkreter Fall: Ein Flug von Tirana nach Memmingen musste wegen eines Blitzeinschlags umkehren. Die wartenden Passagiere wurden über die Stornierung informiert, doch zwei von ihnen entschieden sich, die Airline auf 250 Euro Entschädigung zu verklagen, eine Summe, die auf der EU-Fluggastrechteverordnung basiert. Die Verhandlung fand per Video-Konferenz statt und Richter Nielsen musste die Argumente der beiden Anwältinnen gegeneinander abwägen.
Herausforderungen im Rechtsstreit
Die Airline stritt die Entschädigung ab und verweigerte die Zahlung. In solchen Fällen ist der rechtliche Rahmen oft ein schmaler Grat: Ein Blitzschlag gilt als außergewöhnlicher Umstand, den Fluggesellschaften kaum beeinflussen können. Dennoch sind sie verpflichtet, sich um die betroffenen Passagiere zu kümmern und alternative Flüge anzubieten. Die steigende Anzahl an Klagen wird nicht zuletzt durch spezialisierte Onlineportale wie „Flightright“ begünstigt, die im vergangenen Jahr für viele Reisende aktiv geworden sind.
Im Jahr 2024 hat „Flightright“ für eine niedrige sechsstellige Zahl von Kunden Klage vor deutschen Gerichten eingereicht, da immer mehr Passagiere ihre Rechte geltend machen wollen. Das Unternehmen versucht, diese Verfahren außergerichtlich zu lösen, was eine schnellere und kostengünstigere Alternative darstellt. Doch gerade im Falle von Airlines sehen sich viele Kläger mit Widerstand konfrontiert, wenn es darum geht, Ansprüche durchzusetzen.
Die digitale Wende im Klageprozess
Das Bundesjustizministerium erkennt die Herausforderungen und hat ein Onlineportal für digitale Klagen zu Fluggastrechten ins Leben gerufen. Über einen Vorab-Check mit Standardfragen können Passagiere direkt prüfen, ob sie ein Anrecht auf Entschädigung haben. Die digitale Klageerstellung ist jetzt an sieben deutschen Amtsgerichten möglich, was eine enorme Erleichterung für die Betroffenen darstellt.
Um das Portal zu nutzen, benötigen die Passagiere ein Bürgerkonto „Mein Justizpostfach“, welches mit einem Online-Ausweis eingerichtet werden muss. Interessant ist, dass im Jahr 2024 über 130.000 Klagen an den Gerichten der 20 größten Flughäfen in Deutschland eingereicht wurden – ein Anstieg von etwa 6.000 Fällen im Vergleich zum Vorjahr. Dabei geht es nicht nur um Verspätungen, sondern auch um ausgefallene Flüge und andere Reiseverträge.
Das neue Onlineportal markiert einen Schritt in Richtung eines digitalen Rechtsstaats, wie Bundesjustizminister Volker Wissing betont. Doch für die Passagiere bedeutet die Nutzung dieses digitalen Dienstes auch, dass sie die Entschädigungssumme nicht teilen, allerdings die Gerichtskosten selbst tragen müssen, wenn ihre Klage nicht erfolgreich ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Klagelandschaft am Flughafen Memmingen eine klare Reaktion auf die Probleme im Flugverkehr darstellt. Die Kombination aus neuen digitalen Möglichkeiten und den stetig steigenden Klagezahlen könnte die Betriebe dazu zwingen, ihre Systeme und Prozesse zu optimieren, damit die Passagiere nicht mehr auf das Gericht zurückgreifen müssen.