In Bayern brodelt es zurzeit gewaltig, besonders unter den Mountainbikern. Die neue Landschaftsschutz-Verordnung, die im Landkreis Miesbach in die zweite Runde geht, könnte erhebliche Auswirkungen auf die Bike-Community haben. Wie Bike Magazin berichtet, droht eine gravierende Einschränkung: Unter dem Vorwand des Naturschutzes könnten unter 1,5 Meter breite Wege in fünf von sechs Landschaftsschutzgebieten gesperrt werden. Das betrifft nicht nur die beliebten Radstrecken rund um Schliersee und Tegernsee, sondern auch das malerische Spitzingsee-Gebiet sowie das Oberste Leitzachtal und das Weißachtal.

Diese Maßnahmen haben bereits zu einem Sturm der Entrüstung geführt. Die lokale Bike-Community, unterstützt von Vertretern aus dem Gastgewerbe, Tourismus und der Industrie, hat seit dem Frühjahr 2025 lautstark gegen mögliche Wegsperrungen protestiert. Insgesamt sind 300 Eingaben beim zuständigen Landratsamt eingegangen. Hintergrund ist das Bestreben, die Landschaft in ihrer Einmaligkeit zu bewahren, wofür auch die Landschaftsschutzgebiete in Deutschland gegründet wurden. Diese Gebiete nehmen bundesweit nahezu ein Drittel der Landesfläche ein, wie BFN erklärt.

Die Bedenken der Verbände

Die DIMB (Deutsche Initiative Mountainbike) und der DAV (Deutscher Alpenverein) haben ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. In diesem kritisieren sie die einseitige und pauschale Wegebreitenregelung. Die Verbände lehnen eine solche Regel ab und befürworten stattdessen alternative Lösungsansätze. Dass beide Institutionen bei der Erarbeitung der Verordnung nicht ernsthaft einbezogen wurden, sorgt für zusätzlichen Unmut. Hier ist man sich einig: Ein fundiertes Mountainbike-Konzept muss her, das seit 2021 intensiv im Landkreis Miesbach angestrebt wird.

Die Konsequenzen einer pauschalen Fahrverbotregelung wären weitreichend. Das Landratsamt plant, dem Kreistag drei Optionen vorzulegen: Die Zonierung, die vollständige Sperrung aller Wege unter 1,5 Metern oder gar keine Sperrung. Die Vorbehalte sind groß, wie die Dimensionen der Landschaftsschutzgebiete zeigen, die in ihrer Schutzintensität bis an die Standards eines Naturschutzgebietes heranreichen können. Ein Verwaltungsgericht hatte die alte Verordnung bereits als überholt kritisiert, was das politische Terrain zusätzlich aufwühlt.

Die nächsten Schritte

Im Rahmen einer anstehenden Arbeitskreis-Sitzung werden die eingereichten Stellungnahmen in aller Ruhe geprüft. Der Umweltausschuss hat bereits signalisiert, an der 1,5-Meter-Regelung festhalten zu wollen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt. Die Diskussion, angestoßen durch Proteste und die Berichterstattung, zeigt jedoch deutlich: Das Thema Mountainbiken wird in der Region weiterhin hohe Wellen schlagen. Auch wenn der Natur- und Landschaftsschutz auf der Agenda steht, müssen die Belange der Mountainbiker nicht aus den Augen verloren werden.

Das neue Regelwerk könnte in naher Zukunft nicht nur den Zugang zu beliebten Trails verwehrt, sondern auch den Dialog zwischen Natur- und Trailschutz wieder neu entfacht werden. Es bleibt ein spannendes Thema, das gleichzeitig die Gemüter erregt und zeigt, wie wichtig ein konstruktiver Austausch für alle Beteiligten ist.