Heute ist der 24.02.2026 und im Landkreis Mühldorf am Inn kam es in der Nacht auf Sonntag zu einem bemerkenswerten Vorfall. Die Polizei führte eine nächtliche Verkehrskontrolle in Aschau am Inn durch, die gegen 3 Uhr stattfand. Dabei wurden drei junge Männer im Alter von 19, 21 und 24 Jahren kontrolliert. Beim Öffnen des Fahrzeugs verströmte ein starker Geruch von Cannabis, was die Beamten sofort alarmierte.
Auf dem Rücksitz des Fahrzeugs entdeckten die Polizisten mehrere hundert Gramm Marihuana, das sichergestellt wurde. Zudem fanden sie bei der Durchsuchung der Männer eine nicht geringe Menge Amphetamin im zweistelligen Grammbereich. Ein Drogentest beim 24-jährigen Fahrer fiel positiv aus, weshalb er sich einer Blutentnahme unterziehen musste. Alle drei Männer wurden vorläufig festgenommen und zur Dienststelle nach Waldkraiburg gebracht.
Drogendelikte und ihre Konsequenzen
Die Staatsanwaltschaft Traunstein reagierte umgehend und leitete Durchsuchungen der Wohnungen der Verdächtigen in mehreren Gemeinden des Landkreises ein. Hierbei wurden erneut mehrere hundert Gramm Haschisch und Marihuana sowie mehrere tausend Euro Bargeld sichergestellt. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den 19-Jährigen wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Das Amtsgericht Mühldorf am Inn lehnte den Haftbefehl jedoch unter Auflagen ab, und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die drei Männer wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen wegen Handeltreibens und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge laufen weiterhin gegen alle drei. Zudem sieht sich der 24-Jährige einem Verfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss gegenüber.
Der Konsum von Drogen und das Fahren unter deren Einfluss sind nicht nur rechtlich problematisch, sondern gefährden auch die Sicherheit im Straßenverkehr erheblich. Laut dem ADAC können bereits kleinste Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Heroin im Blut rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, insbesondere wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs nachgewiesen wird. Ab dem 22. August 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum für Erwachsene, während Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren ein absolutes Verbot von 1 ng/ml haben. Diese strengen Regelungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und die Gefahren durch Drogenfahrten zu minimieren.
Aufklärungsbedarf und Maßnahmen
Die Vorfälle in Aschau am Inn verdeutlichen den anhaltenden Bedarf an intensiverer Aufklärungsarbeit und verstärkten Kontrollen im Straßenverkehr. Drogen können auf verschiedene Arten eingenommen werden und haben toxische Wirkungen, die Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionszeit erheblich beeinträchtigen können. Der ADAC fordert deshalb mehr Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren des Drogenkonsums im Straßenverkehr sowie eine verstärkte Überwachung und Kontrolle. Bei Drogenkonsum kann es zudem zu zivilrechtlichen Folgen kommen, wie der Mithaftung bei Unfällen oder Regressforderungen durch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, wenn der Führerschein wegen Drogenkonsums entzogen wurde.
Insgesamt bleibt die Situation rund um Drogen und Verkehr ein ernstes Thema, das nicht nur die betroffenen Individuen, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes betrifft. Wir werden die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit aufmerksam verfolgen und hoffen auf eine positive Veränderung in der Sicherheitslage auf unseren Straßen.
Für weitere Informationen und Details zu diesem Thema, können Sie den Artikel auf PNP nachlesen sowie die umfassenden Informationen des ADAC konsultieren.