Am 24. Februar 2026 kam es am Bahnhof Mühldorf zu einer bemerkenswerten Polizeikontrolle. Die Bundespolizei stellte einen 42-jährigen Mann mit russischer Staatsangehörigkeit fest. Der Mann konnte sich zwar mit einem russischen Reisepass ausweisen, jedoch fehlte ihm ein Aufenthaltstitel oder Visum. Dies führte zu dem Verdacht auf unerlaubte Einreise und unerlaubten Aufenthalt in Deutschland. Er wurde vorläufig festgenommen und einem Richter vorgeführt, bevor er in eine Abschiebehafteinrichtung eingeliefert wurde, um die Zurückweisung nach Kroatien im Dublin-Verfahren zu sichern.

Am selben Tag wurde am Bahnhof Freilassing ein 48-jähriger staatenloser Mann festgenommen. Dieser hatte einen lettischen Fremdenpass vorgelegt, konnte jedoch ebenfalls kein gültiges Visum oder Aufenthaltstitel vorweisen. Ein Datenabgleich ergab, dass gegen ihn mehrere Fahndungsausschreibungen vorlagen. Er war zuvor am Flughafen Frankfurt nach Lettland abgeschoben worden und hatte ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot bis Mai 2033. Nach der Festnahme wurde auch er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, nachdem ein Richter die Untersuchungshaft bestätigte. Diese Vorfälle werfen ein Licht auf die Herausforderungen der Grenzsicherheit und die Wirksamkeit der bestehenden Gesetze in Deutschland und der EU.

Dublin-Verfahren: Ein komplexes System

Das Dublin-Verfahren, welches der Zuständigkeitsbestimmung für Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten dient, spielt eine zentrale Rolle in diesen Fällen. Es basiert auf der Dublin III-Verordnung und gilt in allen EU-Staaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Ziel ist es, sicherzustellen, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat geprüft wird, um eine Sekundärwanderung innerhalb Europas zu steuern.

Die Abläufe im Bundesamt sind klar geregelt: Die Antragstellung erfolgt in einer Außenstelle oder in einem Ankunftszentrum des Bundesamtes. Dort wird ein persönliches Gespräch geführt, um den zuständigen Mitgliedstaat zu bestimmen und mögliche Abschiebungshindernisse zu prüfen. Kommt es zu Anhaltspunkten für einen anderen Mitgliedstaat, wird die Akte an das zuständige Dublinzentrum weitergeleitet. Bei Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaates wird der Asylantrag für unzulässig erklärt und die Abschiebung angeordnet. Ein solcher Prozess ist jedoch nicht ohne Herausforderungen.

Herausforderungen und Schwierigkeiten

Trotz der rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt die Realität, dass es in den letzten Jahren zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung des Dublin-Verfahrens gekommen ist. Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge belegen, dass im Jahr 2023 Deutschland in 74.622 Fällen um Überstellung bat, aber nur 5.053 Überstellungen tatsächlich stattfanden. Im Jahr 2024 waren die Zahlen ähnlich: Bei 74.583 Anträgen wurden lediglich 5.827 Überstellungen vollzogen. Ein zentraler Grund für diese Diskrepanz sind die langsam bearbeiteten Anträge durch die deutschen Behörden, die in vielen Fällen die Fristen deutlich überschreiten.

Zusätzlich gibt es Bedenken hinsichtlich der rechtstaatlichen Verfahren und Unterbringungsbedingungen in bestimmten Ländern, wie Kroatien, die Überstellungen erschweren. Dies ist besonders problematisch, da die Nichteinhaltung der Überstellungsfristen dazu führen kann, dass die Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrags nach Deutschland übergeht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vorfälle in Mühldorf und Freilassing nicht nur Einzelfälle sind, sondern Teil eines größeren Themas, das die Sicherheitslage und das Asylsystem in Deutschland betrifft. Das Dublin-Verfahren ist ein wichtiger Bestandteil der Migrationspolitik in Europa, steht jedoch vor enormen Herausforderungen, die dringend angegangen werden müssen, um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren und die Effizienz des Systems zu verbessern.