Am 17. Februar 2026 wird die Verkehrssituation an der Landshuter Allee in München erneut zum Streitpunkt. Die Stadt muss vorläufig wieder Tempo 30 anordnen, nachdem ein Eilantrag zweier Anwohner zu dieser Entscheidung führte. Das Verwaltungsgericht München entschied, dass die Tempo-30-Schilder, die am 13. Januar 2026 abgehängt wurden, um Tempo 50 zu ermöglichen, wieder aufgestellt werden müssen. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte ursprünglich das Tempolimit abgeschafft, da die Luftwerte als akzeptabel angesehen wurden. Die Richter kritisieren jedoch die Begründung der Stadt als nicht ausreichend nachvollziehbar und verweisen auf jahrelange Überschreitungen des Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwerts.

Die Stadt kann nicht sicher vorhersagen, dass der Grenzwert bei Tempo 50 eingehalten wird. Zudem ist die Verkehrs- und Schadstoffentwicklung an der Landshuter Allee ungewiss. Baumaßnahmen, wie die Instandsetzung der Brücke über die Dachauer Straße, werden voraussichtlich Staus verursachen. Auch die brandschutzbedingte Sperrung des Landshuter Allee-Tunnels für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wird die Situation zusätzlich belasten. Richter warnen, dass die Landshuter Allee 2026 zu einer „Staufalle“ werden könnte, was negative Auswirkungen auf die Immissionsbelastung haben würde. Die Reaktion der Stadt auf die Entscheidung steht noch aus, und der Zeitpunkt, wann Tempo 30 wieder gilt, bleibt unklar.

Rechtsstreit um Luftreinhalteplan

Die Entscheidung für das Tempolimit von 30 km/h an der Landshuter Allee ist nicht nur eine Frage des Verkehrs, sondern auch der Luftqualität. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die Aufhebung des Tempolimits durch Oberbürgermeister Reiter für nicht rechtens und hat beim Münchner Verwaltungsgericht eine Klage im Eilverfahren eingereicht. Die Kläger argumentieren, dass das Tempolimit im aktuellen Luftreinhalteplan als notwendige Maßnahme zur Reduktion von Stickstoffdioxid (NO₂) verankert ist. DUH-Anwalt Remo Klinger verweist auf Paragraf 40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der besagt, dass der Autoverkehr beschränkt werden muss, wenn dies im Luftreinhalteplan vorgesehen ist.

Die DUH fordert zudem ein aktuelles Gutachten zur Luftqualität und Lärmschutz, da das von Reiter angeführte Gutachten als veraltet angesehen wird. Anwohner wie Volker Becker-Battaglia äußern, dass die Luftverschmutzung ein ernsthaftes Gesundheitsproblem darstellt. Becker-Battaglia selbst leidet unter Asthma und kritisiert die unzureichenden politischen Maßnahmen zum Schutz der Anwohner. Auch Margot Lades, eine 83-jährige Anwohnerin, beschreibt die Landshuter Allee als früher grün und lebenswert, was die gegenwärtigen Bedingungen umso schmerzhafter macht.

Maßnahmen zur Luftreinhaltung

In Deutschland müssen Luftreinhaltepläne erstellt werden, wenn Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden. Diese Pläne sollen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Belastungen beschreiben. Zu den möglichen Maßnahmen gehören die Regelung des Lkw-Durchgangsverkehrs, die gezielte Lenkung der Verkehrsflüsse sowie die Förderung des Radfahrens und die Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs. Eine Maßnahme könnte auch die Einrichtung einer städtischen Umweltzone sein, die nur Fahrzeugen mit bestimmten Abgasstandards den Zugang erlaubt. Dies könnte helfen, die Luftqualität in der Stadt nachhaltig zu verbessern und den Anwohnern eine gesündere Umgebung zu bieten.

Die aktuellen Entwicklungen an der Landshuter Allee werfen somit nicht nur Fragen zur Verkehrspolitik auf, sondern stellen auch die Weichen für eine zukünftige Umwelt- und Gesundheitspolitik in München. Die Stadt steht vor der Herausforderung, die Verkehrsbelastung zu reduzieren und gleichzeitig die Lebensqualität ihrer Bürger zu wahren.