In Neu-Ulm steht ein neues System zur Vergabe von Kita-Plätzen in den Startlöchern, das für viele Eltern eine Erleichterung darstellen soll. Die Einführung zielt darauf ab, den Prozess der Platzvergabe besser planbar, familienfreundlicher und transparenter zu gestalten. Zentrale Vergabekriterien, die einheitlich angewendet werden, sollen dafür sorgen, dass alle Anmeldungen über das Portal „Little Bird“ bis zum kommenden Samstag eingehen können. Interessanterweise berichten einige Eltern bereits über Plätze, die vor dem offiziellen Anmeldeschluss vergeben wurden, was Fragen aufwirft. Allerdings betont die Stadt, dass der Zeitpunkt der Anmeldung keinen Einfluss auf die Vergabe hat (Augsburger Allgemeine).

Um sich erfolgreich über das „Little Bird“-Portal anzumelden, sollten Eltern vor Beginn des Registrierungsprozesses alle erforderlichen Dokumente bereitstellen. Dazu gehört unter anderem eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber, die die wöchentlichen Arbeitsstunden und den Umfang der Beschäftigung bestätigt. Nach der Eingabe des gewünschten Startdatums für die Kinderbetreuung gelangt man zur Ergebnisübersicht, wo man sich für die passende Einrichtung entscheiden kann. Um die Anmeldung abzuschließen, müssen alle notwendigen Informationen im Anmeldeformular ausgefüllt und die Betreuungsanfrage abgesendet werden. Eltern haben die Möglichkeit, ihre Daten zu speichern und als Vorlage für zukünftige Anfragen zu verwenden. Es dürfen maximal drei Betreuungsanfragen pro Kind und Startdatum gestellt werden. Wichtig ist auch, dass die Anfragen nach Priorität bezüglich der Kinderbetreuungseinrichtungen sortiert werden müssen. Für mehrsprachige Unterstützung stehen Anleitungen auf der Website zur Verfügung (Little Bird).

Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung

Die Einführung des neuen Kita-Platzvergabesystems fällt in einen größeren Kontext der Qualitätssicherung in der frühkindlichen Bildung, wie sie im KiTa-Qualitätsgesetz festgelegt ist. Dieses Gesetz zielt auf die Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und der Kindertagespflege ab. Von 2023 bis 2026 wird der Bund die Länder mit rund acht Milliarden Euro unterstützen, um die Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung zu verbessern. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Gesetz inhaltlich weiterentwickelt, basierend auf Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“.

Die Länder sind dafür verantwortlich, spezifische Handlungsfelder und Maßnahmen zur Qualitätssicherung festzulegen. Dazu zählen die Anpassung des Betreuungsangebots an die Bedürfnisse von Familien, die Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften. Auch die Förderung gesunder Ernährung und Bewegung sowie die sprachliche Bildung spielen eine zentrale Rolle. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu schaffen und die unterschiedlichen Qualitätsniveaus der Länder anzugleichen (BMBF).