Kirschenklau in Neuburg: Polizei fängt Diebe auf frischer Tat!

Zwei Männer stahlen Kirschen in Neuburg-Schrobenhausen. Die Polizei wurde informiert und ermittelt wegen Diebstahls.
Zwei Männer stahlen Kirschen in Neuburg-Schrobenhausen. Die Polizei wurde informiert und ermittelt wegen Diebstahls. (Symbolbild/NAGW)

Kirschenklau in Neuburg: Polizei fängt Diebe auf frischer Tat!

St.-Andreas-Straße, 86571 Neuburg an der Donau, Deutschland - In Neuburg (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) sorgte eine aufmerksame Anwohnerin für eine überraschende Wendung, als sie am Montagabend gegen 18.35 Uhr zwei Männer beobachtete, die an einem Kirschbaum in der St.-Andreas-Straße fleißig Kirschen pflückten. Sie alarmierte prompt die Polizei, die die beiden mutmaßlichen Obstdiebe noch am Tatort antraf. In ihren Tüten fanden die Beamten etwa vier Kilogramm frisch gepflückter Kirschen mit einem geschätzten Wert von 20 Euro, berichtet der Donaukurier.

Die beiden Männer im Alter von 40 und 56 Jahren mussten sich nach der Aufnahme ihrer Personalien wieder auf die Straße begeben, da kein Haftbefehl vorlag. Dennoch laufen gegen sie Ermittlungen wegen Diebstahls. In diesem Fall führt der sogenannte „Obstklau“ zu rechtlichen Fragestellungen, die für viele Gartenbesitzer von Bedeutung sein könnten.

Die rechtliche Lage

Obst von fremden Bäumen ohne Erlaubnis zu pflücken, kann rechtlich als Diebstahl und Hausfriedensbruch gewertet werden. Die Regelung dazu mag manchen als undurchdringlich erscheinen, aber es ist wichtig zu wissen, dass Mundraub zwar kein feststehender Begriff im deutschen Strafrecht mehr ist, jedoch immer noch unter die allgemeinen Diebstahlsparagraphen fällt. Laut anwalt.de gilt es als strafbar, wenn die Früchte einer bestimmten Person gehören und man diese ohne Erlaubnis entnimmt. Früchte, die gewissenhaft vom Baum getrennt werden, zählen rechtlich als beweglich und unterliegen in einem solchen Fall dem Diebstahl.

Für Gartenbesitzer ist es wichtig zu beachten, dass herrenloses Obst – also Früchte, die keinen klaren Eigentümer haben – theoretisch gepflückt werden dürfen. Das ist ein schmaler Grat zwischen Legalität und Illegalität, der in den Augen vieler Obstbauern oft zu Missverständnissen und einem geringen Unrechtsbewusstsein führt. Auch wenn Mundraub bis 1975 noch im Strafgesetzbuch als „Verbrauchsmittelentwendung“ galt, ist der rechtliche Status von Obstklau nach wie vor kompliziert und vom Einzelfall abhängig.

Steigende Lebensmittelpreise schüren das Risiko

Zusätzlich ist die steigende Inflation in Deutschland ein Treiber für ein undenkbares Phänomen: Viele Menschen neigen dazu, Lebensmittel vor Ort zu verzehren, ohne sie zu bezahlen – ein Trend, der als Mundraub bekannt wurde. Diese Tendenz wird auch in Bezug auf Bäume und Sträucher im eigenen und fremden Garten beobachtet, wie die Anwaltskanzlei feststellt. Ob als kleine Notlösung wegen der hohen Lebenskosten oder aus einer unbedarften Haltung heraus, sie führt häufig zu Spannungen zwischen Nachbarn.

Die Grenze zwischen dem, was als „Ernte-Erlaubnis“ durchgeht, und illegalem Diebstahl ist oft schwer zu ziehen, sogar für Juristen. Es ist daher ratsam, sich als potenzieller Erntehelfer über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren, um Missverständnissen und möglicherweise empfindlichen Konsequenzen zu entgehen.

In dieser kurvenreichen Debatte um Eigentumsrecht und Nachbarschaftsbeziehungen bleibt die Frage offen, wo die Grenze für die eigenen Ernten gezogen werden kann. Die Ereignisse in Neuburg zeigen, dass es sich lohnen kann, genau hinzusehen – sowohl aus sicherheitstechnischer als auch aus nachbarschaftlicher Sicht.

Details
OrtSt.-Andreas-Straße, 86571 Neuburg an der Donau, Deutschland
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