Du bist ein Redakteur eines lokalen Nachrichtenmagazins in Köln. Verwende ALLE gegebenen Informationen! Verfasse einen redaktionellen Nachrichtenartikel, der **alle folgenden Informationen aus allen Quellen vollständig und exakt** wiedergibt. Jede Information muss mindestens einmal im Text verwendet werden.

Nutze Quelle 1 als Hauptquelle, ergänze Details aus Quelle 2 und nutze Quellen 3 bis 5, um den Kontext zu erweitern. Starte direkt mit dem Fließtext. Strukturiere den Artikel in thematische Abschnitte mit kurzen Absätzen und achte darauf, die Informationen der Quellen in einem flüssigen, journalistischen Stil einzubinden. Verlinke *ALLE 3* Quellen in HTML direkt im Fließtext mit einem passenden Ankertext, wie z. B. „[Name_der_Quelle_1] berichtet, dass …“. Verwende nicht das Wort „Quelle“, sondern die Basis Domain oder Name der Quelle.

Quelle 1: https://amp.infranken.de/lk/nuernberg/blaulicht/n-rnberg-versammlungsgeschehen-in-nuernberg-am-04072025-verkehrshinweise-art-6235373

Quelle 2: https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/086997/index.html

Quelle 3: https://www.berlin.de/sen/inneres/sicherheit/polizei/recht-der-oeffentlichen-sicherheit-und-ordnung/versammlungsrecht/

Schreibe in einem lebendigen, idiomatischen Stil, wie er in österreichischen Lokalzeitungen üblich ist, mit einem lockeren, aber professionellen Ton, der die Leser:innen anspricht. Nutze natürliche, alltägliche Formulierungen (z. B. ‘macht ein gutes Geschäft’ statt ‘erzielt hohe Preise’, ‘hoch im Kurs’ statt ‘stark nachgefragt’) und österreichische Redewendungen, wo passend (z. B. ‘da liegt was an’, ‘ein gutes Händchen haben’). Vermeide formelhafte Phrasen (z. B. ‘bedeutend’, ‘vielversprechend’, ‘tiefgehend’, ‘bedeutsam’, ‘maßgeblich’), monotone Satzkonstruktionen oder technische Sprache. Beginne Absätze abwechslungsreich mit Fragen, Beschreibungen oder Redewendungen (z. B. ‘Was geht in Ried?’), und variiere Synonyme, um Wiederholungen zu vermeiden.

Keine Markdown-Syntax verwenden! Zur Formatierung nur spezifisches HTML verwenden (erlaubt:

  1. )! Keine Daten ändern! Keine Zitate ändern! Keine Namen ändern! Keine Uhrzeiten ändern! Keine Ortsangabe ändern! Nichts erfinden. Kein Datum hinzufügen, wenn in den gegebenen Informationen kein genaues Datum enthalten ist (Begriffe wie „gestern“ oder „heute“ sind zu ignorieren)! Keine Hauptüberschrift am Anfang hinzufügen!Fügen Sie Untertitel für bessere Lesbarkeit und Struktur hinzu, aber fügen Sie den ersten Untertitel nach mindestens 2 Absätzen ein. Vermeiden Sie zu viele Überschriften (max. 2-5).

    Verwende einen Mix aus langen und kurzen Sätzen. Verwende einen natürlichen Schreibstil, aber achte auf gute Grammatik und Rechtschreibung. **Halte die Absätze kurz**, um bessere Lesbarkeit zu erreichen (Lieber eine höhere Anzahl an Absätzen, dafür jeweils kürzere Absätze für bessere Lesbarkeit).Wenn Ranglisten oder ähnliche Daten in Listen gegeben werden, verwende HTML-Tabellen oder Listen, um die Daten zu zeigen, wenn sie nützlich für den Artikel sind.Format: HTML. Nutze nur die HTML-Tags

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      Informationen:

      Heute ist der 2.07.2025

      Datum: 2.07.2025 – Source 1 (https://amp.infranken.de/lk/nuernberg/blaulicht/n-rnberg-versammlungsgeschehen-in-nuernberg-am-04072025-verkehrshinweise-art-6235373):
      – Datum der Versammlung: Freitag, 04.07.2025
      – Ort: Nürnberg
      – Zeit: 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr
      – Strecke der Versammlung:
      – Richard-Wagner-Platz
      – Frauentorgraben
      – Bahnhofsplatz
      – Bahnhofstraße
      – Marientunnel
      – Regensburger Straße
      – Hainstraße
      – Schultheißallee
      – An der Ehrenhalle
      – Bayernstraße
      – Jitzhak-Rabin-Straße
      – Regensburger Straße
      – Valznerweiherstraße
      – Ayrerstraße
      – Schedelstraße
      – Waldluststraße
      – Regensburger Straße
      – Köhnstraße
      – Allersberger Straße
      – Bahnhofsplatz
      – Frauentorgraben
      – Richard-Wagner-Platz
      – Auswirkungen: Verkehrsbehinderungen, Verkehrssperren, längerfristige Behinderungen im Fahrverkehr
      – Empfehlung an Fahrzeugführer: Weisungen der Polizeibeamten beachten und Aufzugsstrecke weiträumig umfahren
      – Beitrag bereitgestellt vom Polizeipräsidium Mittelfranken, nicht redaktionell geprüft von inFranken.de

      Source 2 (https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/086997/index.html):
      – Datum der Versammlung: Donnerstag, 26. Juni 2025
      – Ort: Nürnberger Innenstadt
      – Art der Versammlung: sich fortbewegende Versammlung mit Aufzug
      – Zeitraum: 09:30 Uhr bis etwa 13:00 Uhr
      – Wegstrecke der Versammlung:
      – Königstor
      – Bahnhofsplatz
      – Frauentorgraben
      – Färbertor
      – Färberstraße
      – Dr.-Kurt-Schumacher-Straße
      – Kornmarkt
      – Auswirkungen: Verkehrsbehinderungen und Verkehrssperren im genannten Zeitraum
      – Empfehlung an Fahrzeugführer: Weisungen der Polizeibeamten beachten und Aufzugsstrecke nach Möglichkeit umfahren

      Source 3 (https://www.berlin.de/sen/inneres/sicherheit/polizei/recht-der-oeffentlichen-sicherheit-und-ordnung/versammlungsrecht/):
      – Das Recht auf friedliche Versammlung ist im Grundgesetz (Artikel 8 Absatz 1 GG) und in der Verfassung von Berlin (Artikel 26 VvB) geschützt.
      – Die Polizei in Berlin ist verantwortlich für die Gewährleistung dieses Rechts.
      – Am 28. Februar 2021 trat das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE) in Kraft, das das vorherige Versammlungsgesetz des Bundes (VersG) ablöst.
      – Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht bei den Ländern.
      – Berlin hat ein eigenes Versammlungsfreiheitsgesetz geschaffen.
      – Eine Versammlung im Sinne der Artikel 8 GG und 26 VvB liegt vor, wenn mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenkommen, um an der öffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen (§ 2 VersFG BE).
      – Kulturelle, religiöse, sportliche oder gewerbliche Veranstaltungen gelten nicht als Versammlungen.
      – Versammlungen müssen nicht genehmigt werden, jedoch besteht eine Anzeigepflicht für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge, die 48 Stunden vor der Veranstaltung bei der Polizei angezeigt werden müssen (§ 12 Absatz 1 VersFG BE).
      – Anzeigepflicht gilt nicht für Spontanversammlungen, die sich augenblicklich bilden.
      – Eilversammlungen müssen unverzüglich angezeigt werden, sobald der Entschluss zur Durchführung feststeht (§ 12 Absätze 6 und 7 VersFG BE).
      – Das VersFG BE regelt auch öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen (§§ 21 ff. VersFG) und enthält Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 26 ff. VersFG BE).
      – Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder ein Aufzug ohne Anzeige kann mit Bußgeldern belegt werden (§ 27 Absatz 1 Nummer 1 VersFG BE).
      – Im Jahr 2024 wird das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin umfassend evaluiert, um die Praxistauglichkeit und möglichen Änderungsbedarf zu prüfen.

      https://amp.infranken.de/lk/nuernberg/blaulicht/n-rnberg-versammlungsgeschehen-in-nuernberg-am-04072025-verkehrshinweise-art-6235373

      https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/086997/index.html

      https://www.berlin.de/sen/inneres/sicherheit/polizei/recht-der-oeffentlichen-sicherheit-und-ordnung/versammlungsrecht/