Am kommenden Samstag, den 28. Juni 2025, wird es in Nürnberg gleich zwei bedeutende Versammlungen geben, die für einige Verkehrsbehinderungen sorgen könnten. Wie die Polizei Bayern berichtet, wird die erste der beiden Versammlungen von 14:00 bis 17:00 Uhr stattfinden. Die Teilnehmer werden sich durch verschiedene Straßen bewegen: vom Annapark über die Pillenreuther Straße, Wölckernstraße, Allersbergerstraße, Nelson-Mandela-Platz und weiteren Stationen bis zum Kornmarkt.

Die zweite Versammlung beginnt etwas später, nämlich um 15:00 Uhr und dauert bis 21:00 Uhr. Sie wird auf einem Abschnitt des Frankenschnellwegs zwischen der Rothenburger Straße und der Jansenbrücke durchgeführt. Für Autofahrer ist zu beachten, dass in den genannten Zeiten mit Verkehrssperren und erheblichen Verkehrsbehinderungen gerechnet werden muss. Die Polizei mahnt dazu, die Weisungen der Einsatzkräfte zu befolgen und die betroffenen Strecken großräumig zu umfahren.

Verkehrsbehinderungen vorausgesehen

<pAuch die Nordbayern hat ähnliche Versammlungen in der Vergangenheit dokumentiert, wobei eine solche Versammlung am 16. November für nennenswerte Verkehrsbehinderungen in der Stadt sorgte. Die Polizei warnte damals vor möglichen Störungen zwischen 16:00 und 20:30 Uhr. Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadt durch ähnliche Ereignisse in Mitleidenschaft gezogen wird.

Die Ermittlungen zum Anlass für die kommenden Versammlungen sind noch nicht ganz klar, rechnen die Behörden doch mit anhaltenden Spannungen innerhalb der Anwohnergemeinschaften und ihren Zusammenschlüssen. Nach den letzten Erfahrungen können solche Versammlungen erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr haben. Die Polizei appelliert daher eindringlich an die Verkehrsteilnehmer, ein wenig mehr Zeit für ihre Anreisen einzuplanen.

Das Recht auf Versammeln

Grundsätzlich haben die Bürger das Recht auf friedliche Versammlung, was im Grundgesetz verankert ist. Entsprechende Regelungen zum Versammlungsrecht gelten in ganz Deutschland und wurden nach der Föderalismusreform 2006 auf die einzelnen Bundesländer übertragen. In Berlin beispielsweise trat im Februar 2021 das Versammlungsfreiheitsgesetz in Kraft, welches spezifische Bestimmungen für die Durchführung öffentlicher Versammlungen festlegt. Laut diesem Gesetz, das Berlin.de zitiert, müssen Versammlungen unter freiem Himmel 48 Stunden im Voraus bei der Polizei angezeigt werden.

Obwohl die Versammlungen in Nürnberg am Samstag nicht genehmigungspflichtig sind, so muss dennoch der Schutz der Teilnehmer und der Öffentlichkeit gewährleistet werden. Daher gilt auch bei diesen Veranstaltungen ein hohes Maß an Sicherheit, was die Verkehrsregelungen und Anweisungen der Polizei umso wichtiger macht.

Insgesamt steht der Samstag in Nürnberg also ganz im Zeichen der Versammlungskultur, auch wenn dies bedeutet, dass sich die Stadtverkehrslage entsprechend herausfordernd gestalten könnte. Alle Verkehrsteilnehmer sind angehalten, sich rechtzeitig und gut informiert auf den Weg zu machen.