Es war ein mehr als fragwürdiger Start in den November für zwei junge Frauen in Passau. Am 2. November 2025, gegen 6:30 Uhr, warteten sie an der Bushaltestelle St. Anton, als sich plötzlich ein Mann in ihrer Nähe ungebührlich verhielt. Der Erwachsener, ungefähr 1,80 Meter groß, mit dunkler, blauer Jacke und Mütze, begann, vor den Augen der schockierten Frauen zu masturbieren. Die zwei jungen Frauen, 26 und 19 Jahre alt, fühlten sich verständlicherweise belästigt und machten sich hastig in Richtung ZOB, dem Zentralen Omnibusbahnhof, auf. Doch der Unbekannte folgte ihnen ein Stück, bevor er in eine unbekannte Richtung verschwand, wie idowa berichtet.
Doch damit nicht genug: Kurz darauf bemerkte ein Zeuge einen Mann in der Neuburger Straße, der entweder urinierte oder sich erneut selbst befriedigte. Dieser Mann, wie die Polizei Passau vermutet, könnte der selbe Täter sein, der die Frauen belästigte. Der Vorfall geschah nahe einem Lebensmittelgeschäft, bevor der Mann in Richtung DEZ weiterging. Die örtlichen Sicherheitskräfte bitten um Hinweise, um den Täter ausfindig zu machen.
Rechtliche Folgen für öffentliche Belästigung
Die Polizei hat bereits Ermittlungen eingeleitet. Die Taten, die laut § 183a StGB als Erregung öffentlichen Ärgernisses klassifiziert werden, können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Paragrafen geben dem Schutz der Allgemeinheit vor solchen sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit höchste Priorität. Masturbation in der Öffentlichkeit überschreitet nicht nur die Erheblichkeitsschwelle, sondern ist auch in der Regel strafbar, da sie absichtlich ein Ärgernis erregt, erläutert anwalt-strafrecht.berlin.
Das öffentliche Urinieren wird zwar oft als nicht straffällig angesehen, aber in diesem speziellen Fall könnte die Kombination der Handlungen den Mann in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Während einige alltägliche sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit als normal betrachtet werden, sticht die Kombination aus Urinieren und Masturbation hier deutlich hervor und könnte für den Täter Konsequenzen haben.
Besonders interessant ist die Tatsache, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag der Geschädigten ermitteln müssen, da es sich um ein Offizialdelikt handelt. Es bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen weiter verlaufen und ob der Täter gefasst wird.
Für die Passauer Bürger ist klar: Die Sicherheit in der Öffentlichkeit muss gewährleistet bleiben, und solche Vorfälle dürfen nicht toleriert werden. Die Polizei appelliert daher an alle, die mögliche Hinweise zu den beschriebenen Vorfällen haben, sich zu melden. Denn in einer lebendigen Stadt wie Passau möchte jeder unbeschwert unterwegs sein können!