In Passau ist die Polizei derzeit mit zwei besorgniserregenden Vermisstenfällen beschäftigt. Der erste Fall betrifft einen 62-jährigen Mann namens Manfred Kapfhammer, der seit Sonntagmorgen aus dem Klinikum Passau abgängig ist. Laut den Behörden verließ er die Einrichtung gegen 8.30 Uhr und kehrte bis zum Nachmittag nicht zurück. Die Polizei befürchtet, dass sich der Mann in einer hilflosen Lage befindet. Manfred Kapfhammer ist etwa 1,80 Meter groß, hat eine leicht adipöse Figur, grauschwarz-grau melierte Haare sowie einen Vollbart. Er trägt einen schwarzen Pullover und eine schwarze Hose und führt eine weiße Tasche mit sich. Hinweise zum Verbleib des Mannes nimmt die Polizei Passau unter der Telefonnummer 0851/95110 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Weitere Informationen sind in einem Artikel der Passauer Neue Presse nachzulesen.
Im zweiten Fall wird ein 26-jähriger Student gesucht, der nach einer Party in der Nacht auf Sonntag in der Nähe des Inns verschwunden ist. Die Vermisstenmeldung erfolgte bereits in der Nacht gegen 1 Uhr, als der Mann telefonisch nicht erreichbar war. Die Polizei hat daraufhin mögliche Anlaufpunkte überprüft, seine Wohnung durchsucht und Angehörige sowie Freunde befragt. Am Sonntagabend wurde die Suche zunächst abgebrochen, nachdem die Einsatzkräfte mit acht Booten auf der Donau und dem Inn keine Hinweise finden konnten. Am Montag wurde die Suche mit Drohnen und einem Hubschrauber fortgesetzt, jedoch blieben die Bemühungen ebenfalls ohne Erfolg. Auch hier schließt die Polizei einen Unglücksfall nicht aus. Der vermisste Student trägt einen schwarzen Anzug, ist ca. 180 cm groß, schlank und hat braune Haare. Informationen zum Verbleib des Mannes können ebenfalls an die Polizei weitergegeben werden. Weitere Details finden sich in einem Bericht von Bayerischen Rundfunk.
Vermisstenfälle in Deutschland
Vermisstenfälle stellen für die Polizei eine ernsthafte Herausforderung dar. Das Bundeskriminalamt (BKA) wurde 1951 gegründet und ist für die Bearbeitung solcher Fälle in Deutschland zuständig. Die „Vermisstenstelle“ des BKA koordiniert die Fahndung nach vermissten Personen und unterstützt hilflose Personen in Not. Eine Person gilt als vermisst, wenn sie unerklärlich von ihrem Aufenthaltsort abwesend ist und eine Gefährdung für Leib oder Leben angenommen wird. Während Erwachsene ihren Aufenthaltsort frei wählen können, ergreift die Polizei bei Minderjährigen Maßnahmen, wenn sie ihren Lebenskreis verlassen und ihr Aufenthalt unbekannt ist.
Die örtliche Polizeidienststelle ist in der Regel für die unmittelbare Personensuche zuständig. Bei akuter Gefahr werden groß angelegte Suchmaßnahmen eingeleitet, oft unter Einbeziehung von Bereitschaftspolizei und Rettungsdiensten. Im Informationssystem der Polizei (INPOL) werden vermisste Personen zur Fahndung ausgeschrieben. Im Jahr 2025 waren rund 19.200 Kinder vermisst, wobei 96,1% der Fälle bis Jahresende geklärt wurden. Die Aufklärungsquote ist besonders hoch bei minderjährigen Flüchtlingen, die oft als vermisst gemeldet werden. Diese traurige Realität verdeutlicht die Wichtigkeit von schnell eingeleiteten Suchmaßnahmen und die Zusammenarbeit der Behörden.