Umweltschützer kämpfen um den Schutz des Fischotters in Bayern!

Umweltschützer kämpfen um den Schutz des Fischotters in Bayern!
Am 15. August 2025 hat sich die Debatte um den Fischotter in Bayern erneut verschärft. Bedeutende Umweltorganisationen, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN), haben einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht. Ihr Anliegen: eine gerichtliche Überprüfung der Änderungen in der jagdrechtlichen Ausnahmeverordnung, die es unter bestimmten Bedingungen erlaubt, Fischerotter zu töten.
Der VGH in München hat bereits bestätigt, dass der Antrag eingegangen ist. Die Umweltschützer sind besorgt, dass die bayerische Staatsregierung damit europäisches Artenschutzrecht missachtet. Dies könnte fatale Folgen für die Fischotter-Population in Bayern haben, da die Tötung und das Fangen der Tiere deren Stabilität gefährden könnten. Besonders kritisch sehen sie die Regelung, die es erlaubt, auch Jungtiere zu schießen; dies könnte die Art noch weiter gefährden.
Rechtliche Auseinandersetzungen und wirtschaftliche Interessen
Die Rechtlichen Konflikte rund um die Tötung der Fischotter bestehen schon seit Jahren und nehmen kein Ende. Im Frühjahr 2024 erklärte der VGH eine Landesverordnung für unwirksam, und eine neue Regel trat vor knapp einem Jahr in Kraft. Umweltschützer erzählen von ihrer Angst, dass die Nutzung von Kastenfallen, die eine hohe Verletzungsgefahr bergen, weiter zunehmen könnte. In der Zwischenzeit hatten die Regierungen der Oberpfalz und Oberfranken Allgemeinverfügungen erlassen, die solche Abschüsse unter bestimmten Bedingungen erlaubten, jedoch stoppte der VGH kürzlich diese Maßnahmen.
Das Verwaltungsgericht Regensburg wird nun ein Hauptverfahren anberaumen, bis dahin bleibt der Abschuss der Otter untersagt. Die Diskussion zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen ist nicht neu. Teichwirte klagen seit längerem über die Schäden, die die Otter verursachen, da jeder Fischotter jährlich zwischen 400 und 500 Kilo Nahrung benötigt, hauptsächlich Fisch – was zur Gefährdung der Fischbestände in den Teichen führt.
Umwelt- und Tierschutz im Fokus
Die bayerische Staatsregierung steht zwischen den Fronten. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger weist darauf hin, dass die Verbreitung des Fischotters auch seltene Arten und Biotope gefährde. So reagieren Grundstückseigentümer auf die Schäden, indem sie ihre Teiche stilllegen – ein Schritt, der wiederum die Lebensräume für Amphibien gefährdet und damit einen weiteren Schritt Richtung Biodiversitätsverlust führt.
Die betroffenen Arten, die unter diesen Konflikten leiden, sind unter anderem der stark gefährdete Huchen und die Flussperlmuscheln. Auch wenn die Interessen des Naturschutzes und der Landwirtschaft nicht unvereinbar sind, macht die aktuelle Situation deutlich, dass hier ein klärendes rechtliches Verfahren notwendig ist.
Es bleibt abzuwarten, wie der VGH auf den Normenkontrollantrag reagieren wird und welche Entscheidungen letztlich für die Schutzmaßnahmen getroffen werden. Solange müssen sich Betroffene und Umweltschützer weiter zurechtfinden in einem System, das noch immer zwischen ökologischen und ökonomischen Interessen hin- und herpendelt.