Die Vogelgrippe breitet sich derzeit in Österreich und auch im Landkreis Starnberg aus. In Breitbrunn wurden zwei bestätigte Fälle von Vogelgrippe (H5N1) bei Wildvögeln gemeldet. Das Veterinäramt fordert die Geflügelhalter im Landkreis zur erhöhten Vorsicht auf und empfiehlt schon jetzt, sich auf eine mögliche Stallpflicht vorzubereiten. Besonders besorgniserregend: Eine tote Wildgans aus Breitbrunn wurde positiv auf das hochpathogene aviäre Influenza-Virus getestet. Zuvor war bereits ein Wildvogel bei Söcking betroffen gewesen. Zusätzlich wurden vier Tiere zur Untersuchung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übergeben. Wie Merkur berichtet, ist daher höchste Alarmbereitschaft geboten.
Was bewegt die Geflügelhalter? Die Behörden fordern schärfste Biosicherheitsmaßnahmen. Hobby- und Kleinsttierhalter, die ihre Tierhaltungen noch nicht angemeldet haben, sollen diesen Schritt schnellstmöglich per E-Mail nachholen. Bei Hinweisen auf Vogelgrippe in einem Bestand ist es wichtig, umgehend das Veterinäramt zu informieren. Dies ist von zentraler Bedeutung, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Erweiterte Risikozonen und Stallpflicht
Seit Ende September hat sich die Vogelgrippe in Österreich ausgebreitet, mit ersten Fällen unter Wildvögeln, namentlich Schwänen, in Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich. Besondere Sorgen bestehen seit dem 18. November, als im Burgenland der erste Fall bei gehaltenem Geflügel dieser Saison festgestellt wurde. In einem Betrieb mit 170 Tieren musste der gesamte Bestand, um die Verbreitung der Krankheit einzudämmen, tierschutzgerecht getötet werden.
Am 19. November folgte ein weiterer Ausbruch in einem Gänsebetrieb im oberösterreichischen Steyr, wo bereits viele Tiere verendet waren. Hier werden die restlichen Tiere unter behördlicher Anordnung gekeult, und es wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Die kommunal.at erläutert die neuen Regelungen: Gebiete mit stark erhöhtem Risiko, wie zum Beispiel im Burgenland, erfordern ab sofort Stallpflicht für Bestände mit mehr als 50 Tieren.
Auswirkungen und Maßnahmen im Überblick
Um das Risiko der Ausbreitung weiter zu minimieren, wurden auch für andere Bundesländer Schutz- und Überwachungszonen eingeführt. Die Stallpflicht gilt in weiteren Regionen, darunter auch Teile von Kärnten und Niederösterreich. Dies hat zur Folge, dass Geflügel in diesen Zonen nicht mehr im Freien gehalten werden darf. Sie müssen in geschlossenen oder überdachten Bereichen untergebracht werden. Die Mein Bezirk berichtet, dass ab Donnerstag auch eine bundesweite Stallpflicht in Risikogebieten in Kraft tritt.
Die Situation ist angespannt und erfordert von allen Geflügelhaltern erhöhte Wachsamkeit. Risikoorientierte Kontrollen und Beprobungen in allen Geflügelhaltungen sind im gesamten Bundesgebiet geplant, um der Bedrohung aktiv entgegenzuwirken. Bei weiterem Anstieg von HPAI-Nachweisen wird eine häufigere Überwachung notwendig sein, um die Gesundheit der Tiere und letztendlich auch die der Menschen zu schützen.
Die Bevölkerung kann jedoch beruhigt sein: Laut den Angaben der zuständigen Ministerien besteht keine unmittelbare Gefahr für die Menschen. Dennoch sollten alle betroffenen Tierhalter ihre Verantwortung ernst nehmen und setzen auf höchste Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.