In einer aufsehenerregenden Rechtssache wurde ein Geschäftsmann aus Bayern wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt. Das Landgericht München sprach ein Urteil von fünf Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe aus. Der Angeklagte war Inhaber einer Firma mit Sitz in der Schweiz, die während der Coronapandemie FFP2-Masken an das Bundesgesundheitsministerium lieferte. Insgesamt hinterzog er betriebliche Steuern in Höhe von 9,1 Millionen Euro und persönliche Steuern in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Diese Informationen stammen aus einem Bericht von stern.de.

Die Festnahme des Mannes ereignete sich am 16. Mai 2021, als Ermittler bei ihm einen geladenen Revolver der Marke Smith & Wesson sowie 82 Schuss Munition fanden. Zudem hatte er zwei gefälschte slowenische Ausweise bei sich, die er zur Verschleierung seiner Identität nutzte. Das Gericht erkannte auch die vom Angeklagten angeführte Immunität durch einen Diplomatenstatus nicht an, da keine Akkreditierung in Deutschland vorlag. In dem Verfahren, das vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München II stattfand, gestand der Angeklagte die Taten, was ihm möglicherweise eine Strafmilderung einbrachte.

Der Maskenvertrag und seine Folgen

Im April 2020 erhielt der Gautinger Geschäftsmann den Auftrag zur Lieferung von fünf Millionen FFP2-Masken für über 22 Millionen Euro brutto. Die Lieferung erfolgte wie vereinbart einige Monate später. Doch die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn wegen Steuerhinterziehung in Höhe von knapp 11,9 Millionen Euro. Der Verdacht besteht, dass der Masken-Deal nicht über die in der Schweiz ansässige Investmentfirma abgewickelt wurde, sondern tatsächlich von seiner Wohnadresse in Gauting. Diese Firma scheint lediglich eine „reine Massendomizilierungsanschrift“ zu sein, ohne operativen Geschäftsbetrieb, was die Vorwürfe weiter erhärtet. Weitere Details sind in dem Artikel von sueddeutsche.de zu finden.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Maskenaffäre sind nicht neu. So hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren Fall die Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung im Zusammenhang mit der „Maskenaffäre“ während der Corona-Pandemie bestätigt. In diesem Fall erzielten die Angeklagten Provisionen von 48 Millionen Euro für die Vermittlung von medizinischen Schutzmasken. Die Strafen für die Beteiligten lagen zwischen drei und vier Jahren und fünf Monaten. Erstaunlicherweise beantragte eine der Angeklagten eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen, obwohl sie erheblichen Umsatz erzielt hatte. Für weitere Informationen zu diesem Verfahren kann die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs konsultiert werden.

Die Maskenaffäre hat nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Implikationen. Sie wirft Fragen zu den Strukturen und Kontrollmechanismen auf, die während der Pandemie greifen sollten. Die Verurteilungen und laufenden Ermittlungen zeigen, wie wichtig Transparenz und Rechtsstaatlichkeit in Krisenzeiten sind.