Am Bahnhofplatz in Starnberg wird zurzeit über einen Schanigarten diskutiert, der beim Restaurant „Kaji“ errichtet wurde. Der Bau der großen Terrasse sorgt für Unmut bei zahlreichen Anwohnern und Passanten. Besonders ältere Busfahrgäste äußern ihre Kritik über den Wegfall von Sitzbänken, die zuvor als Ruheplätze dienten. Die Stadtverwaltung hat sich bislang nicht an der Planung und dem Bau des Schanigartens beteiligt. Rathaussprecherin Gizem Keser-Radtke bestätigte, dass für die Terrasse keine Genehmigung vorliegt und die genauen Maße dem Stadtverwaltung nicht bekannt sind. Der Abstand zur Bordsteinkante wird aktuell noch geprüft.
Der Schanigarten verstößt gegen die Gestaltungssatzung der Stadt Starnberg, da Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,50 Metern zulässig sind, geschlossene Wände jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund fordert die Stadtverwaltung den Rückbau der baulichen Anlage. Die Betreiber des Restaurants, die auch das „Kyo Asian Fusion & Sushi Bar“ in Gräfelfing führen, sprechen von einem Missverständnis und sind der Ansicht, dass die neue Terrasse genehmigungsrechtlich unproblematisch sei. Das Restaurant „Kaji“ eröffnete erst im November 2025, nachdem an dieser Stelle zuvor die Kneipe „Dahoam“ betrieben wurde.
Auswirkungen auf die Öffentlichkeit
Die Berichterstattung über den Schanigarten hat auch die Busfahrgäste nicht kalt gelassen. Sie berichten von Platzmangel und dem Fehlen von Sitzbänken an der Haltebucht, die durch den Schanigarten verringert wurde. Dies führt dazu, dass der Wartebereich für Busfahrgäste deutlich eingeschränkt ist. Gerüchte besagen zudem, dass der Zugang zum beliebten König-Ludwig-Brunnen möglicherweise ebenfalls eingeschränkt sein könnte.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Situation rund um den Schanigarten wirft auch Fragen zu den geltenden Satzungen auf. In Starnberg gibt es eine Vielzahl von Satzungen, die das Ortsbild und die städtebauliche Entwicklung regeln. Dazu gehört unter anderem die Gestaltungs- und Kinderspielplatzsatzung, die unter anderem die Gestaltung von baulichen Anlagen und das Verbot von Bodenversiegelung behandelt. Solche Regelungen sind wichtig, um eine einheitliche und ansprechende Stadtgestaltung zu gewährleisten.
Der Erlass von Ortsrechten und Satzungen ist Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung und dient der Gestaltung des rechtlichen Rahmens für die örtliche Entwicklung. Die Difu-Arbeitshilfe „Die Satzungen nach dem Baugesetzbuch“ hebt hervor, dass Satzungen, die im Baugesetzbuch geregelt sind, für städtebauliche Aufgaben von großer Bedeutung sind. Die Arbeitshilfe bietet praxisnahe Erläuterungen und behandelt verschiedene Satzungstypen, die weniger Beachtung in der Fachliteratur fanden.
Die Diskussion um den Schanigarten am Bahnhofplatz zeigt, wie wichtig die Einhaltung von Satzungen für die Lebensqualität in einer Stadt ist. Öffentlichkeitsbeteiligung und transparente Kommunikation sind hierbei wesentliche Aspekte, um Akzeptanz und Verständnis in der Bevölkerung zu fördern. Die Stadt Starnberg steht somit vor der Herausforderung, die Interessen der Gastronomie und der Bürger in Einklang zu bringen.