Aktuell sorgt ein neuer Schanigarten am Bahnhofplatz in Starnberg für reichlich Gesprächsstoff unter den Anwohnern. Die Bauarbeiten für die große Terrasse beim Restaurant „Kaji“ stoßen nicht nur auf Vorfreude, sondern auch auf laute Kritik von verschiedenen Seiten. Wie merkur.de berichtet, haben insbesondere ältere Busfahrgäste über den Wegfall der einst beliebten Sitzbänke geklagt, die nun nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ein Grund für den Unmut dürfte in der Tatsache liegen, dass die Stadtverwaltung nicht in die Planung oder den Bau des Schanigartens einbezogen wurde. Die Rathaussprecherin Gizem Keser-Radtke hat bestätigt, dass für die bauliche Anlage keine Genehmigung vorliegt, was in Starnberg gegen die geltende Gestaltungssatzung verstößt – Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,50 Metern sind zwar zulässig, jedoch sind geschlossene Wände nicht erlaubt.
Genehmigung und Rückbau gefordert
Die Stadt hat bereits die Forderung nach einem Rückbau der Terrasse ausgesprochen. Der Betreiber des Restaurants „Kaji“, das erst im November 2025 eröffnet wurde, sieht die Situation als Missverständnis und glaubt, dass die neue Terrasse genehmigungsrechtlich unproblematisch sei. Dabei ist zu beachten, dass die Betreiber auch das Restaurant „Kyo Asian Fusion & Sushi Bar“ in Gräfelfing führen.
Die Stadt hat auf die unzureichenden Informationen bezüglich der Maße des Schanigartens hingewiesen. Zurzeit wird geprüft, wie groß der Abstand zur Bordsteinkante ist. Diese Überprüfung könnte entscheidend dafür sein, ob eine gesetzliche Regulierung des Schanigartens erforderlich wird. Zudem ist unklar, ob der Zugang zum beliebten König-Ludwig-Brunnen durch die bauliche Anlage eingeschränkt wird.
Stadtentwicklung und Satzungen im Fokus
Die Thematik hat auch eine tiefere Bedeutung in Bezug auf die städtische Entwicklung und den rechtlichen Rahmen, der durch verschiedene Satzungen definiert wird. Eine Arbeitshilfe, veröffentlicht von Difu, zeigt, wie wichtig Satzungen für die städtebauliche Planung sind. Der Erlass von Ortsrecht ist ein Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung, und die damit verbundenen Satzungen helfen, die örtliche Entwicklung im Sinne der Bürger zu steuern.
In Starnberg gibt es zahlreiche solcher Satzungen, die das gesunde Wachstum und die Erhaltung des Ortsbildes unterstützen. Hierzu gehören unter anderem die Gestaltungssatzung und verschiedene Regelungen zur Nutzung öffentlicher Flächen, die sicherstellen sollen, dass Bauprojekte im Einklang mit den Bedürfnissen der Gemeindebewohner stehen.
Die Situation rund um den Schanigarten am Bahnhof ist somit nicht nur ein Beispiel für lokale Problematiken, sondern wirft auch größere Fragen über die Rolle von Satzungen und die Einbindung der Stadtverwaltung in die Planung auf. Ob und wie es zu einer Lösung der Sorgen der Bürger kommen wird, bleibt abzuwarten.