In Geiselhöring, Landkreis Straubing-Bogen, ist die Lage angespannt: Ein Ausbruch der Geflügelpest wurde bekannt gegeben, und Landrat Werner Bumeder informierte darüber, dass am vergangenen Samstag 24 Hühner in einem betroffenen Betrieb verendeten. Bei allen getesteten Tieren wurde das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 nachgewiesen. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden 69 Tiere gekeult. In der Folge wurde eine Überwachungszone eingerichtet, die sich bis in die Gemeinde Mengkofen erstreckt. Die Schutzzone beträgt drei Kilometer, während die Überwachungszone einen Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruchsort umfasst. In dieser Zone gilt strikte Stallpflicht, und der Verkauf sowie die Abgabe von Geflügel, Geflügelfleisch und Eiern sind untersagt. Diese Maßnahmen wurden notwendig, da die Behörden in Bayern zunehmend auf die Vogelgrippe-Ausbrüche reagieren, wie unter anderem auch Pnp.de berichtet.
Die Situation ist nicht neu: Bereits im Oktober wurde im Landkreis Dingolfing-Landau eine Stallpflicht verhängt, die zuletzt auch für den Landkreis Ebersberg geplant ist. Diese Maßnahmen sind eine Reaktion auf mehrere neuen Ausbrüche, unter anderem infizierte tote Kraniche im Landkreis Aschaffenburg, eine verendete Lachmöwe in Rosenheim sowie Graugänse im Landkreis Mühldorf. Die Behörden warnen eindringlich davor, Kontakt zu kranken oder verstorbenen Wildvögeln zu suchen; auch Hunde und Katzen sollten möglichst keinen direkten Kontakt haben. Bei Funden von toten Vögeln wird geraten, dies sofort dem zuständigen Veterinäramt zu melden, um größere Risiken zu vermeiden, wie es Zeit.de betont.
Reaktionen und Präventivmaßnahmen
Die Gefahrenlage und die Verbreitung des Geflügelpestvirus H5N1 machen deutlich, dass eine flächendeckende Aufstallungspflicht auf Landesebene diskutiert wird. Die Verordnungen und Maßnahmen zum Schutz der geflügelhaltenden Betriebe nehmen zu, um die Gesundheit der Tiere und die volkswirtschaftlichen Interessen zu wahren. Über die älteren Aufstallungspflichten hinaus gibt es Pläne, kürzlich verhängte Stallpflichten flächendeckend auszuweiten, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Bei einem vergangenen Ausbruch in Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck, mussten unter einem ähnlichen Vorwand 46 Hühner, 30 Enten, zwei Gänse und zwei Nandus gekeult werden. Hier verendeten zuvor auch mehrere Gänse und Hühner – dennoch wurden keine Sperrzonen notwendig, was ein Lichtblick in dieser angespannten Lage war.
Obwohl es bislang in Deutschland keine bestätigten Ansteckungen des Menschen mit dem Virus gibt, schließt die Behörde diese Möglichkeit nicht aus. Die Aufklärung der Bevölkerung ist daher entscheidend. Die Empfehlungen, sich von möglichen Infektionsquellen, insbesondere von kranken oder toten Vögeln fernzuhalten, bleiben aufrecht. Spaziergänger und andere können sich durch entsprechende Ratschläge und gezielte Informationskampagnen schützen. Auch die Experten raten, bestimmte Gebiete wie am Speichersee zu meiden, um das Risiko der Virusverschleppung zu minimieren.