Berlin im Fokus: Verfassungsschutz soll Extremismusverdacht öffentlich machen!

Berlin im Fokus: Verfassungsschutz soll Extremismusverdacht öffentlich machen!
In Berlin fand am Dienstag eine Sitzung des schwarz-roten Senats statt, bei der das Hauptthema die verfassungsfeindlichen Aktivitäten in der Hauptstadt waren. Im Rahmen dieser Sitzung wurde ein Entwurf zur Novelle des Berliner Verfassungsschutzgesetzes diskutiert. Ziel ist es, dem Berliner Verfassungsschutz erweiterte Kompetenzen zu erteilen, um öffentlich über Verdachtsfälle extremistische Aktivitäten zu informieren. Wie rbb24 berichtet, darf der Verfassungsschutz aktuell erst informieren, wenn eine Partei oder Organisation als „gesichert extremistisch“ eingestuft ist. Die Berliner AfD steht seit Jahren im Fokus von Medienberichten, die über eine mögliche Beobachtung spekulieren, jedoch gibt es keine offizielle Bestätigung dafür.
Der Entwurf zur gesetzlichen Änderung zielt darauf ab, dass Personen, die im Verdacht stehen, Extremisten zu sein, vom Verfassungsschutz benannt werden dürfen. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) wird bei der nächsten Sitzung den Jahresbericht des Verfassungsschutzes für 2024 vorstellen. In der derzeitigen Gesetzeslage musste der Berliner Verfassungsschutz aufgrund der fehlenden befugten Einstufung der AfD schweigen. Demgegenüber hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD bereits als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
Erweiterte Befugnisse und öffentliche Informationen
Das neue Gesetz soll grundlegende Änderungen beinhalten, die es dem Verfassungsschutz ermöglichen, Informationen über Extremismusverdachtsfälle öffentlich zu kommunizieren. Bisher durften diese Informationen nicht veröffentlicht werden, solange die Einstufung nicht auf die höchste Stufe – „gesichert extremistisch“ – angehoben wurde. Anders als in Berlin sieht die Situation in den ostdeutschen Bundesländern aus, wo die AfD bereits als gesichert rechtsextremistisch gilt.
Spranger vermerkt, dass die Hochstufung der AfD auf Bundesebene vorübergehend ausgesetzt wurde, da ein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Verfassungsschutz die Auswirkungen des Gutachtens des BfV auf Berlin prüft. Dies ist vor allem relevant, da auch andere Gruppen von den rechtlichen Neuerungen betroffen sind, die vom Senat nicht als „Lex AfD“ betrachtet werden. Tagesspiegel berichtet zudem, dass disziplinarische Maßnahmen gegen Beamte mit AfD-Parteibuch nur bei konkretem Verhalten möglich sind.
Rechtsextremismus in Deutschland
Die Diskussion um den Verfassungsschutz und die Beobachtung extremistischer Gesinnungen ist in Deutschland besonders relevant. Rechtsextremisten zeigen ihre Gesinnung häufig in der Öffentlichkeit durch bestimmte Zeichen und Symbole, die gemäß § 86, § 86a des Strafgesetzbuches sowie § 20 Abs. 1, S. 1 Nr. 5 des Vereinsgesetzes strafbar sind. Beispiele hierfür sind die kürzlichen Verbote extremistischer Gruppen wie „Combat 18 Deutschland“ oder die „Weisse Wölfe Terrorcrew“, die auf die anhaltenden Probleme mit Rechtsextremismus hinweisen. Mehr Informationen hierzu bietet die Website des Verfassungsschutzes.