Tattoo-Drama in Kiel: Frau unter Schmerzmitteln verunglückt!

Tattoo-Drama in Kiel: Frau unter Schmerzmitteln verunglückt!
Eine 49-jährige Frau hat nach einem Besuch in einem Tattoostudio in Kiel einen Autounfall verursacht, nachdem sie Schmerzmittel eingenommen hatte. Aufgrund der Schmerzen, die durch ihr frisches Tattoo ausgelöst wurden, setzte sie sich in ihr Fahrzeug und machte sich auf den Weg von Kiel nach Surendorf. Dabei touchierte sie mehrere parkende Autos sowie die Leitplanken auf der B503. Die Polizei Kiel erhielt kurz vor 17 Uhr einen Notruf über ihr unsicheres Fahrverhalten in ihrem silberfarbenen BMW.
Beim Versuch, die Fahrerin zu verfolgen, fuhr diese mehrfach gegen die Leitplanken. In Surendorf konnte die Polizei sie schließlich vor ihrem Wohnhaus anhalten. Zunächst wurde Alkohol als mögliche Ursache vermutet, jedoch stellte sich schnell heraus, dass die Frau aufgrund von Schmerzmitteln nicht fahrtüchtig war. Ihr gesundheitlicher Zustand war derart besorgniserregend, dass sie mit einem Rettungswagen in die Uniklinik gebracht werden musste. Eine genaue Schadenssumme ist bislang noch nicht bekannt, glücklicherweise gab es keine Verletzten.
Relevanz der Tätowierungen
In einem anderen Zusammenhang stellen Tätowierungen derzeit auch in Deutschland rechtliche Fragen dar. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass sichtbare Tätowierungen auf den Handrücken nicht automatisch die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Polizei verhindern, sofern die Motive unbedenklich sind. Anfang Mai wurde publik, dass eine Frau mit einer Bewerbung bei der Berliner Kriminalpolizei gescheitert war, weil ihre Tattoos einen Großteil ihrer Handrücken bedeckten.
Die Frau, deren Tätowierungen Rosenblüten mit den Namen ihrer Kinder zeigen, hatte einen Eilantrag eingereicht, der teilweise erfolgreich war. Das Gericht wies darauf hin, dass sichtbare Tattoos nur dann ein Hindernis für die Einstellung darstellen sollten, wenn sie inakzeptabel oder übermäßig sind und die amtliche Funktion der Beamten in den Hintergrund drängen. In diesem Fall sei dies nicht gegeben, und das Land Berlin wurde verpflichtet, erneut über die Bewerbung der Frau zu entscheiden. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss könnte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Die Debatte über Tattoos und deren gesellschaftliche Akzeptanz findet in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft statt und hat auch Auswirkungen auf Bewerbungsprozesse. Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf das Bild von Polizisten und anderen Beamten im öffentlichen Dienst.