Geflügelpest in Bremen: Vier Fälle bei Wildvögeln entdeckt!

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In Bremen wurden vier Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Der Nachweis hat keine Auswirkungen auf Schutzmaßnahmen.

In Bremen wurden vier Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Der Nachweis hat keine Auswirkungen auf Schutzmaßnahmen.
In Bremen wurden vier Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Der Nachweis hat keine Auswirkungen auf Schutzmaßnahmen.

Geflügelpest in Bremen: Vier Fälle bei Wildvögeln entdeckt!

In Bremen, genauer gesagt in der Umgebung der Wesermetropole, haben die Behörden Alarm geschlagen: Am 6. November 2025 wurden vier Fälle von Geflügelpest bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen. Diese wichtige Meldung, die von buten un binnen überbracht wurde, bringt frischen Wind in die aktuelle Diskussion über die Gefahren der Vogelgrippe. Zum Glück hat dieser Nachweis keine unmittelbaren Auswirkungen auf die bestehenden Schutz- und Überwachungszonen in Bremen, die aufgrund eines vorherigen Ausbruchs in einem Legehennenbetrieb in Stuhr eingerichtet wurden. Bislang waren in Bremen selbst keine Fälle von Geflügelpest dokumentiert.

Die verendeten Vögel, deren Schicksal das aktuelle Geschehen maßgeblich beeinflusst, wurden bereits in der vergangenen Woche ins Labor geschickt. Dabei ist wichtig zu wissen: Nicht alle Wildvögel sind anfällig für das Virus. Tauben und Singvögel spielen bei der Verbreitung keine Rolle. Gefährdet hingegen sind Arten wie Kraniche, Enten, Gänse, Schwäne und Reiher, sowie aasfressende Wildvögel. Ein wachsames Auge auf diese Tiere zu haben, ist daher ratsam – besser, man berührt sie nicht!

Vogelgrippe und ihre Ausbreitung

Europa kämpft seit beinahe 20 Jahren gegen die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt. Diese Erkrankung ist für Vögel oft tödlich und hat das Potenzial, sich rasch auszubreiten, wie Verbraucherzentrale berichtet. Menschen sind glücklicherweise nicht direkt betroffen, was eine gewisse Entspannung bringt. Doch bei einem Wildvogelsterben gilt es, die Nutztiere schnellstens in die Ställe zu bringen. Fallen erkrankte Nutztiere auf, wird meist der gesamte Bestand zur Sicherheit getötet.

In diesem Herbst sind immer wieder Krankheitsfälle bei Wildvögeln in fast allen Bundesländern aufgetreten. Besonders betroffen sind heuer Kraniche. Das Infektionsrisiko bleibt das ganze Jahr über, ist jedoch besonders in den Herbst- und Wintermonaten hoch. Ein positiver Aspekt: Derzeit wird keine Preiserhöhung für Geflügelfleisch oder Eier wegen der Vogelgrippe erwartet.

Schutzmaßnahmen und Stallpflicht

Trotz der aktuellen Situation sind Schutzmaßnahmen von höchster Bedeutung. Besonders für Nutztiere wie Legehennen, Gänse und Enten müssen strenge Richtlinien befolgt werden. Die Verbraucherzentrale rät, Nutz- und Heimtiere von Wasserstellen fernzuhalten, die Wildvögel nutzen. In Gebieten mit starkem Wildvogeldurchzug, wie Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein, ist bereits eine Stallpflicht für Geflügel erlassen worden.

Wird ein Fall von Vogelgrippe in einem Geflügelbestand nachgewiesen, erfolgen Maßnahmen, die im Sperrbezirk (einem Radius von 3 km um den betroffenen Betrieb) und im Beobachtungsgebiet (10 km Radius) gelten. Für den Sperrbezirk bedeutet dies, dass die Tiere in den Ställen bleiben müssen; im Beobachtungsgebiet wiederum dürfen keine Eier, frisches Fleisch oder Geflügel verkauft werden.

Abschließend bleibt nur zu sagen, dass es gerade in dieser Zeit wichtig ist, aufmerksam zu bleiben und die Sicherheitsvorkehrungen ernst zu nehmen. Die Situation wird weiterhin genau beobachtet, um ein Ausbreiten der Geflügelpest zu verhindern.