Urteil: Jobcenter darf Familienleistungen nicht pauschal streichen!

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Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Jobcenter nicht pauschal Leistungen für Bedarfsgemeinschaften streichen dürfen.

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Jobcenter nicht pauschal Leistungen für Bedarfsgemeinschaften streichen dürfen.
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Jobcenter nicht pauschal Leistungen für Bedarfsgemeinschaften streichen dürfen.

Urteil: Jobcenter darf Familienleistungen nicht pauschal streichen!

Wenn es um das Thema Sozialleistungen geht, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen oft komplex und unübersichtlich. Kürzlich hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für erhebliche Klarheit gesorgt: Ein Urteil zeigt auf, dass Jobcenter nicht pauschal ganzen Bedarfsgemeinschaften die Leistungen streichen dürfen, nur weil ein Mitglied mit der Mitwirkung Schwierigkeiten hat. Das Bürgergeld für eine sechsköpfige Patchwork-Familie aus Aurich stand auf dem Spiel, nachdem der Antrag auf Hartz IV im Jahr 2021 zunächst abgelehnt wurde.

Nach dem Ablehnungsbeschluss im Sommer 2021 wurde dem Jobcenter nach weiteren Nachweisen eine Neubescheidung in Aussicht gestellt. Doch die geforderten Unterlagen konnten nicht rechtzeitig eingereicht werden, was zu einer Vollsperrung der Hilfen im April 2022 führte. Die Begründung des Jobcenters, dass alle Mitglieder der Familie unter dem Mangel an Mitwirkung litten, war rechtlich nicht haltbar.

Individualität der Mitwirkungspflichten

Das Gericht befand, dass die pauschale Versagung der Leistungen gegen das Prinzip der individuellen Mitwirkung verstößt. Die Kinder der Familie hatten schließlich keine eigenen Pflichten verletzt und sollten daher nicht mit Sanktionen belegt werden. Bürgergeld hat hier klar signalisiert, dass Jobcenter bei fehlenden Mitwirkungserklärungen nicht im Großen und Ganzen verfahren können, sondern differenzieren müssen, wer konkret seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. So forderte das Gericht auch eine individuellere Betrachtungsweise und kritisierte die Nutzung von Standard-Textbausteinen in den Bescheiden.

Das Landessozialgericht hatte zudem eine Revision zugelassen, da die grundsätzliche Bedeutung des Falls Ausschlag gebend für zukünftige Entscheidungen sein könnte. Noch jedoch sind die rechtlichen Konsequenzen nicht rechtskräftig, die Fristen zur Einlegung der Revision laufen weiter.

Die Rolle der Jobcenter

Für viele Menschen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, sind solche Urteile von großer Bedeutung. Sie verdeutlichen, dass das Sozialsystem mit Bedacht arbeiten muss, um den Bedürfnissen der Bürger:innen gerecht zu werden, ohne dabei über das Ziel hinauszuschießen. Doch wie sieht die Praxis im Alltag aus? Über die Herausforderungen, die viele Familien mit den Jobcentern erleben, kann wohl manches Lied gesungen werden. Wenn die Kommunikation nicht passt oder Formulare fehlen, leidet oft die ganze Familie darunter, obwohl vielleicht nur eine einzige Person in der Pflicht war.

Aktuelle Technologie hilft dabei, mit diesen Herausforderungen umzugehen. Unternehmen wie Office bieten digitale Lösungen, um den Papierkram besser zu organisieren. Mit den richtigen Tools und Plattformen können Familien effizienter arbeiten, um die notwendigen Nachweise für ihre Anträge zusammenzustellen – auf dass niemand mehr in eine ähnliche Situation gerät.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation hinsichtlich der Revision entwickeln wird. Sollte das Bundessozialgericht die Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen bestätigen, hätte das weitreichende Folgen für die Handhabung von Mitwirkungspflichten durch die Jobcenter. Klar ist: Es muss ein Umdenken geben, um den vielen Betroffenen gerecht zu werden.