EU klagt gegen Deutschland: Öffentliche Aufträge in Gefahr!

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Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichender Umsetzung des EU-Rechts zur Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichender Umsetzung des EU-Rechts zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichender Umsetzung des EU-Rechts zur Vergabe öffentlicher Aufträge.

EU klagt gegen Deutschland: Öffentliche Aufträge in Gefahr!

Die EU-Kommission zieht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und verklagt Deutschland wegen Mängeln bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Dies ist das Resultat, nachdem die Bundesregierung trotz einiger Anpassungen, die 2019 und 2021 eingeleitet wurden, nicht vollständig auf die erforderlichen EU-Vorgaben reagiert hat. Die Klage wird von der Kommission als notwendig erachtet, um einen geregelten Wettbewerb und optimale Bedingungen bei der Auftragsvergabe in Deutschland zu gewährleisten, wie Focus berichtet.

Die Kritikpunkte sind klar: Die unzureichende Definition des Begriffs „Auftraggeber“ im deutschen Recht führt zu Unklarheiten bei der Auswahl des Vergabeverfahrens. Ein weiteres Problem ist, dass Auftraggeber im Postsektor nicht den gleichen Vorschriften für öffentliche Aufträge unterliegen. Diese Mängel erschweren es Bietern, Entscheidungsprozesse für mögliche Überprüfungen zu treffen. Darüber hinaus sind öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, Informationen zu Prüfungsfristen nach einem Vertragsabschluss bereitzustellen, so die Einschätzungen der EU-Kommission aus Zeit.

Hintergründe der Klage

Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des EU-Rechts zur Vergabe öffentlicher Aufträge sind nicht neu. Bereits 2019 forderte die EU Deutschland auf, die Vorgaben anzupassen. Bis heute sind von acht relevanten Punkten drei unerledigt geblieben, was die Kommission zu ihrer aktuellen Klage bewogen hat. Eine umfassende Stellungnahme der Kommission aus 2021 unterstrich die Dringlichkeit, doch auch nach dieser Intervention gab es nur minimalste Verbesserungen, die von der EU unzureichend bewertet wurden.

Durch die mangelnde Umsetzung sollen principalmente die Richtlinien 2014/24/EU und 2014/23/EU in Deutschland nicht in vollem Umfang beachtet worden sein. Anpassungen innerhalb des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) wurden vorgenommen, doch offenbar nicht in einem Maße, das die EU-Kommission zufriedenstellt – so Beck.

Ausblick auf das Verfahren

Die Situation wirft ein grelles Licht auf die Herausforderungen, mit denen das Vergaberecht in Deutschland konfrontiert ist. Die EU-Kommission hebt hervor, dass ein transparenter und fairer Wettbewerb unerlässlich ist, um optimale Angebote für öffentliche Aufträge zu sichern. Das nun anstehende Verfahren wird nicht nur zeitliche Ressourcen binden, sondern auch die Bekämpfung der bestehenden Defizite in der deutschen Gesetzgebung unter Druck setzen. Ein geregelter Wettbewerb könnte nur über dauerhaft klare Regeln und Transparenz möglich sein.

Wann die Entscheidung des EuGH fallen wird, steht in den Sternen – doch klar ist, dass Deutschland jetzt gefordert ist, endlich die notwendigen Schritte zu gehen, um langfristig Rechtssicherheit und Chancengleichheit im Vergabeverfahren zu schaffen.