In Hamburg zeichnen sich neue Entwicklungen in puncto Winterdienst ab. Die Stadt plant, schneller Bußgelder für Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis zu verhängen. Nach dem ersten Wintereinbruch wurden bereits über 2.360 Aufforderungen zur Räumung in allen Bezirken ausgesprochen. Besonders auffällig ist, dass der Bezirk Mitte mit 1.150 Verwarnungen die meisten Verstöße verzeichnet. Wandsbek folgt mit 770 und Altona mit 250 Verwarnungen. In Einzelfällen wurde sogar ein formelles Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wobei in einem Fall ein Bußgeld von 250 Euro verhängt wurde (NDR).
Für die kommende Saison könnten bereits bei Verwarnungen bis zu 50 Euro fällig werden. Die Behörden haben angekündigt, Anlieger besser und früher zu informieren, um die Räumpflicht konsequenter umzusetzen. Es ist wichtig zu beachten, dass Anlieger tagsüber die Gehwege vor ihrem Grundstück räumen müssen. Sollte man selbst nicht in der Lage sein, diese Verpflichtung zu erfüllen, so muss eine Vertretung organisiert werden. Auch wenn Nachbarn oder gewerbliche Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragt werden, bleibt der Grundstückseigentümer für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich (Hamburg.de).
Räum- und Streupflicht im Detail
Gemäß den Vorschriften müssen Gehwege entlang des Grundstücks nach Schneefall oder Eisglätte unverzüglich geräumt und gestreut werden. Sind die Verhältnisse besonders schlecht, wie bei starkem Schnee- oder Glatteisaufkommen, sind die Räum- und Streuarbeiten regelmäßig zu wiederholen. Bei Schneefall, der nach 20 Uhr einsetzt, muss bis 8.30 Uhr des folgenden Tages geräumt werden; an Sonn- und Feiertagen sogar bis 9.30 Uhr. Die gesetzlichen Grundlagen sind im § 72 Absatz 1 Nr. 6 und Absatz 2 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) festgelegt (Handwerkerwissen).
Es ist ebenfalls zu beachten, dass die Gehwege in einer Mindestbreite von einem Meter schnee- und eisfrei gehalten werden müssen. Bei Unfällen auf unzureichend geräumten Wegen können Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Die Verantwortung für die Räumung kann dabei je nach Mietvertrag oder Hausordnung zwischen Eigentümern und Mietern variieren. Vernachlässigung der Winterdienstpflicht kann zu Bußgeldern führen, die je nach Region und Schwere des Verstoßes zwischen 500 und 50.000 Euro betragen können (Handwerkerwissen).
Die winterlichen Herausforderungen
In Hamburg-Marienthal kam es kürzlich sogar zu einem tragischen Vorfall, der die Bedeutung des Winterdienstes unterstreicht. Zudem gibt es Berichte über glatte Straßen im Norden, während im Landkreis Vechta Schulen aufgrund der Witterungsbedingungen ausfielen. Die Stadtverwaltung plant, die Räum- und Streupflicht konsequenter umzusetzen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Auch Warnungen vor dem Betreten von Eisflächen wurden ausgesprochen, um Unfälle zu vermeiden.
Die Herausforderungen des Winterdienstes sind also vielfältig und erfordern ein hohes Maß an Verantwortung von den Anliegern. Mit den geplanten Maßnahmen könnte sich die Situation in der kommenden Wintersaison deutlich verbessern, um die Sicherheit auf den Gehwegen in Hamburg zu erhöhen.