In Hessen hat die Blauzungenkrankheit, ein Virus, das vor allem Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen betrifft, erneut zugeschlagen. Der erste Nachweis des Serotyps 8 (BTV8) wurde in einem Rind im Landkreis Bergstraße dokumentiert, wie das hessische Landwirtschaftsministerium und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigten. Die Situation ist ernst, denn fast ganz Hessen gilt mittlerweile als Sperrzone, ausgenommen sind lediglich die Stadt Kassel, der Landkreis Kassel und der Werra-Meißner-Kreis. Diese Maßnahmen sind Teil der EU-Vorgaben, die eine Ausweitung der Sperrzone auf einen Radius von mindestens 150 Kilometern vorschreiben. Die letzte Ausweitung der Sperrzone fand im November 2025 nach einem Nachweis im Saarland statt.
Für Tierhalter bringt dies erhebliche Einschränkungen mit sich, insbesondere im Handel mit Rindern, Schafen und Ziegen. Tiere dürfen nur unter strengen Auflagen aus der Sperrzone gebracht werden, während es innerhalb der Zone keine derartigen Beschränkungen gibt. Die wirtschaftlichen Folgen für die Landwirtschaft sind nicht zu unterschätzen: Verkaufsverzögerungen und zusätzliche Kosten für tierärztliche Untersuchungen und Impfungen können die Betriebe stark belasten. Das Landwirtschaftsministerium empfiehlt daher Impfungen gegen die Serotypen 3, 4 und 8, um die Ausbreitung der Krankheit zu minimieren. Die Blauzungenkrankheit wird durch kleine Steckmücken übertragen und kann für die betroffenen Tiere schwerwiegende Symptome wie hohes Fieber, Apathie, Schwellungen und Rötungen im Mundbereich verursachen. In vielen Fällen verläuft die Krankheit tödlich für die Tiere, während sie für Menschen ungefährlich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie in einem Artikel des Jäger Magazins.
Situation in Nachbarregionen
Die Blauzungenkrankheit hat auch andere Regionen betroffen. So wurde der Serotyp 8 auch in Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) nachgewiesen. Dies könnte dazu führen, dass weitere Kreise in Hessen Teil der Sperrzone werden. Während die Landkreise Waldeck-Frankenberg, Bad Hersfeld, Fulda und Schwalm-Eder-Kreis teilweise in der Sperrzone liegen, sind der Landkreis und die Stadt Kassel sowie der Werra-Meißner-Kreis nicht betroffen. In diesen Gebieten gibt es keine Handelsrestriktionen, was den Tierhaltern zugutekommt. Die strengen Vorgaben für die Verbringung von empfänglichen Tieren aus der BTV 8-Sperrzone machen die Situation jedoch nicht einfacher. Innerhalb der Sperrzone bestehen keine Verbringungsbeschränkungen, was für die Tierhalter eine gewisse Erleichterung darstellt, wie auf der Website des Hessischen Landwirtschaftsministeriums (HMLU) zu lesen ist.
Die Impfempfehlungen des HMLU, die sich auf Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Serotypen 3, 4 und 8 beziehen, sind besonders wichtig. Eine Kombinationsimpfung gegen BTV 4 und 8 ist sowohl möglich als auch sinnvoll. Die Impfungen sollten idealerweise vor Beginn der warmen Jahreszeit abgeschlossen sein, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten. Leider ist eine Förderung der Impfung gegen BTV 8 derzeit aus beihilferechtlichen Gründen nicht möglich. Die letzte Eilmeldung des HMLU vom 12. Februar 2026 zur Ausweitung der Handelsrestriktionszone in Hessen zeigt, dass die Situation weiterhin angespannt bleibt.
Allgemeine Informationen zur Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit, auch bekannt als Bluetongue (BT), ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die Wiederkäuer und Kameliden betrifft. Die Symptome sind vielfältig und umfassen Fieber, Gefäßentzündungen sowie Schwellungen. Empfängliche Tiere sind große und kleine Wiederkäuer, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden. Der Virus zirkuliert weiterhin in angrenzenden Regionen, und die Gefahr eines Ausbruchs bleibt hoch. In Baden-Württemberg beispielsweise gab es am 8. August 2024 einen neuen Ausbruch des Serotyps 3 (BTV-3), was zu einem Restriktionsgebiet mit einem Mindestradius von 150 km führte. Diese Restriktionen gelten mindestens zwei Jahre nach dem letzten Ausbruch, und ein Monitoring muss nachweisen, dass kein BTV-Virus zirkuliert, bevor eine BTV-Freiheit bei der EU beantragt werden kann.
Für die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit sind umfassende Impfungen notwendig. Die bisherigen Impfstoffe gegen BTV-4 und BTV-8 sind jedoch nicht wirksam gegen BTV-3. Eine Eilverordnung des Bundes ermöglicht es, befristet mit selektiven BTV-3-Impfstoffen zu impfen, auch ohne offizielle Zulassung. Das Verbringen von Wiederkäuern aus betroffenen Gebieten in BTV-freie Regionen ist nur unter strengen Bedingungen zulässig, einschließlich einer tierärztlichen Erklärung. Für weitere Informationen stehen die unteren Tiergesundheitsbehörden, der Rinder- und Schafherdengesundheitsdienst sowie praktizierende Tierärzte zur Verfügung. Weitere Details finden Sie auf der Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter hier.


