Heute ist der 14.02.2026 und die Diskussion rund um die Blauzungenkrankheit (BT) in Deutschland hat in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen. Insbesondere die Ausbreitung des Virus und die damit verbundenen Maßnahmen zur Tiergesundheit stehen im Fokus. Insbesondere die aktuellen Regelungen für die BTV-8-Impfung sind von Bedeutung. Laut dem Hessischen Bauernverband müssen Tiere vollständig gegen BTV-8 geimpft sein und sich innerhalb des garantierten Immunitätszeitraums des Impfstoffs befinden. Dies betrifft nicht nur Rinder, sondern auch Schafe und Ziegen. Für die Impfung gelten spezifische Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass die Tiere gesund sind und keine Übertragungsrisiken darstellen.

Besonders wichtig ist, dass die Impfung mindestens 60 Tage vor einer Verbringung erfolgt oder alternativ ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität durchgeführt wurde. Nachkommen unter 90 Tagen müssen ebenfalls strengen Vorgaben folgen, etwa der rechtzeitigen Impfung ihrer Muttertiere. Diese Regelungen sind essenziell, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen und tiergesundheitliche Standards zu wahren.

Situation in Deutschland und Bayern

Die Lage wird durch die Tatsache kompliziert, dass BTV-3 in ganz Deutschland als nicht-freies Gebiet gilt. Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind innerhalb Deutschlands keine speziellen Verbringungsregelungen erforderlich, solange die Tiere klinisch gesund sind. Dies gilt jedoch nicht für die betroffenen Regierungsbezirke in Bayern, wo die Verbringung von empfänglichen Tieren eingeschränkt ist. Hierzu gehören Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Unterfranken und Mittelfranken.

Die aktuelle Situation ist geprägt durch Ausbrüche des BTV-8-Virus, die seit dem 21. Oktober 2025 in mehreren bayerischen Landkreisen und anderen Bundesländern festgestellt wurden. Diese Ereignisse erfordern eine enge Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund, um geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit zu ergreifen.

Impfschutz und Tiergesundheit

Die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ist von größter Bedeutung, insbesondere angesichts der massiven Ausbreitung im Jahr 2024 und der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken für Wiederkäuer. Wie im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beschrieben, treten die Symptome der BT vor allem in den warmen Monaten auf und betreffen Rinder, Schafe und Ziegen. Die Übertragung erfolgt durch blutsaugende Mücken der Gattung „Culicoides“. Die Symptome können Hautveränderungen im Maulbereich, Rückgang der Milchleistung und ein reduziertes Allgemeinbefinden umfassen.

Die Gesundheitsbehörden haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Exposition empfänglicher Tiere gegenüber diesen Überträgern zu begrenzen. Besonders herausfordernd ist die Situation, da die meisten Ausbrüche Rinderbetriebe betreffen, aber auch Schafe und Ziegen nicht verschont bleiben. Die StIKo Vet empfiehlt, die Impfung gegen BTV-3 zur Eindämmung voranzutreiben, obwohl derzeit kein zugelassener Impfstoff gegen diesen Serotyp in Europa verfügbar ist. Die Eilverordnung des BMEL ermöglicht jedoch die vorbeugende Impfung mit drei verschiedenen Impfstoffen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in Deutschland eine koordinierte Anstrengung erfordert. Tierhalter sind gefordert, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Tiergesundheit zu ergreifen. Die Verbringung von Tieren in andere EU-Mitgliedstaaten unterliegt strengen tiergesundheitlichen Bedingungen, um die Ausbreitung des Virus weiter zu verhindern.