Strengere Stallpflicht im Kreis Darmstadt-Dieburg: Gesundheitsschutz für Geflügel!

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Am 3. November 2025 wird im Kreis Darmstadt-Dieburg eine Stallpflicht für Geflügel eingeführt, um der Vogelgrippe entgegenzuwirken.

Am 3. November 2025 wird im Kreis Darmstadt-Dieburg eine Stallpflicht für Geflügel eingeführt, um der Vogelgrippe entgegenzuwirken.
Am 3. November 2025 wird im Kreis Darmstadt-Dieburg eine Stallpflicht für Geflügel eingeführt, um der Vogelgrippe entgegenzuwirken.

Strengere Stallpflicht im Kreis Darmstadt-Dieburg: Gesundheitsschutz für Geflügel!

Im Kreis Darmstadt-Dieburg geht es ab Montag, dem 3. November 2025, wieder strenger zu. Die Behörden haben eine umfassende Stallpflicht für Geflügel erlassen, um die Gesundheit der Tiere zu schützen. Dies geschieht in Reaktion auf die alarmierenden Ausbrüche der Vogelgrippe in den Nachbarkreisen sowie die zunehmende Anzahl toter Wasser- und Wildvögel in der Region. Die Allgemeinverfügung wurde am Sonntagnachmittag veröffentlicht und bedeutet, dass Geflügelhalter jetzt strenge Hygienevorschriften einhalten müssen. Dies berichtet op-online.de.

Die Entscheidung, die Stallpflicht einzuführen, ist nicht überraschend. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in den letzten Wochen mehrere Fälle des hochpathogenen H5N1-Virus in Deutschland registriert, insbesondere in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg. Diese Ausbrüche haben dazu geführt, dass zahlreiche Wildvögel, darunter Kraniche, verendet sind und mehrere Schlachtbetriebe Tiere präventiv töten mussten. In der gesamten Bundesrepublik wurden über 500.000 Haus- und Wildvögel abgetötet, um das Virus einzudämmen. RND.de liefert weitere Details zu dieser besorgniserregenden Entwicklung.

Strenge Maßnahmen und Hygienevorschriften

Die neuen Maßnahmen sehen vor, dass Geflügelhalter ihre Tiere in Ställen halten müssen – alle Geflügelschauen, -börsen und -märkte sind vorerst tabu. Das bedeutet, dass Tiere aus der Region nicht zu solchen Veranstaltungen gebracht werden dürfen. Um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, sind umfassende Hygienevorgaben zu beachten. So müssen die Ein- und Ausgänge der Ställe gegen unbefugtes Betreten gesichert werden, und jeder Besucher ist verpflichtet, Schutzkleidung zu tragen und strenge Hygienevorschriften einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen drohen heftige Bußgelder, die bis zu 30.000 Euro betragen können.

Was muss ein Geflügelhalter nun beachten? Vor dem Verkauf ihrer Tiere müssen diese auf das Virus untersucht werden. Hobbyhalter von Geflügel sind ebenfalls aufgerufen, ihre Bestände genau zu beobachten und im Verdachtsfall sofort das Veterinäramt zu informieren. Typische Symptome wie Apathie, Futterverweigerung oder Atemprobleme dürfen nicht ignoriert werden, da sie auf eine Infektion mit H5N1 hindeuten könnten. Bundesregierung.de erläutert die entscheidenden Punkte zur Meldung dieser symptomatischen Fälle.

Die Vogelgrippe verstehen

Die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, ist eine Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten befällt. Der gefährliche Subtyp H5N1 ist besonders ansteckend und verläuft häufig tödlich. Zugvögel spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung des Virus, und es wird geraten, den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Auch Haustiere, wie Hunde und Katzen, können infiziert werden, jedoch ist die Gefahr für Menschen gering, sofern der Kontakt mit infizierten Tieren vermieden wird.

Die Situation bleibt angespannt, da immer wieder neue Ausbrüche auftreten und die Gesundheit der Geflügelbestände auf dem Spiel steht. Die erreichen unsere Region betroffenen Landkreise machen deutlich, wie wichtig es ist, erhöhte Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und aufmerksam zu sein. Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind für die Geflügelhalter enorm. Wir alle hoffen, dass diese strengen Maßnahmen helfen, die Verbreitung des Virus einzudämmen und das Wohl der Tiere in der Region zu sichern.