Heute ist der 9.02.2026, und die Diskussion um die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in digitalen Kommunikationsumgebungen wird immer intensiver. Die jüngsten rechtlichen Entscheidungen, insbesondere die des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 30. November 2022, werfen ein Licht auf die Herausforderungen, mit denen die ÖRR-Anstalten konfrontiert sind. Diese müssen Inhalte auf ihren Social Media-Präsenzen moderieren und Kommentare ohne hinreichenden Sendungsbezug löschen. Dies ist besonders relevant, da es sich um eine Praxis handelt, die auch bei anderen Rundfunkanstalten, wie dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), Anwendung findet. Nutzer, die unter MDR-Beiträgen kommentieren, sehen sich häufig mit Löschungen konfrontiert, was zu Vorwürfen der Zensur führt.
Das BVerwG hat klargestellt, dass solche Löschungen in die Meinungsfreiheit der Nutzer eingreifen. Die rechtlichen Grundlagen für diese Entscheidungen wurden im § 11d Abs. 5 RStV a.F. und Ziff. 17 der Anlage 4 zum RStV a.F. verankert. Diese Regelungen untersagen den Betrieb von Foren und Chats ohne Bezug zu Sendungen. Damit entsteht eine brisante Thematik: Die Löschpflicht für sendungsferne Kommentare könnte die Beziehung der ÖRR-Anstalten zu ihren Nutzenden und den Plattformbetreibern belasten. Diese gesetzlichen Vorgaben könnten dazu führen, dass Plattformen durch Änderungen ihrer Rechtezuweisungen die ÖRR-Anstalten dazu drängen, ihre Präsenzen zu verlassen.
Die Bedeutung des Medienrechts
In Deutschland ist das öffentliche Medienrecht durch die Digitalisierung und den Einfluss großer US-Tech-Unternehmen zunehmend komplexer geworden. Historisch betrachtet lag der Schwerpunkt des Medienrechts lange Zeit auf dem Rundfunkrecht, während digitale Dienste immer mehr an Bedeutung gewinnen. Der Medienstaatsvertrag regelt die Rahmenbedingungen für den Rundfunk und die Medienlandschaft in Deutschland, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe, die Vielfalt der Meinungen in der Gesellschaft zu repräsentieren.
Das Medienrecht basiert auf einem „Meinungen-System“, das den Austausch von Wissen fördert. Beiträge zur Meinungsbildung können von Individuen oder Medienunternehmen stammen, was die Rolle des ÖRR in der heutigen digitalen Welt umso wichtiger macht. Trotz der Herausforderungen, die mit der Regulierung von sozialen Medien und der Wahrung der Meinungsvielfalt einhergehen, bleibt der ÖRR ein zentraler Akteur in der deutschen Medienlandschaft.
Schlussfolgerung und Ausblick
Die laufenden Debatten und rechtlichen Entscheidungen rund um den ÖRR und seine Aktivitäten in sozialen Medien sind ein Zeichen für die Notwendigkeit, die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in digitalen Kommunikationsumgebungen zu klären. Vorschläge zur Verbesserung des Medienrechts beinhalten unter anderem die Einführung einer unabhängigen externen Expertenaufsicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Förderung zivilgesellschaftlicher Kommunikationsformate im Internet. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Herausforderungen, vor denen der ÖRR steht, besser zu bewältigen und die Vielfalt der Meinungen in der Gesellschaft zu sichern.
Für weitere Informationen zu diesem Thema besuchen Sie bitte diese Webseite. Weitere Details zur rechtlichen Situation finden Sie auch auf Leibniz HBI und zur Entwicklung des Medienrechts auf bpb.de.